Rn. 94

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Einkünfte aus im Ausland registrierten gecharterten Handelsschiffen können nach § 5a Abs 2 S 3 EStG der Gewinnermittlung nach § 5a Abs 1 EStG unterliegen, wenn gleichzeitig im Inland registrierte eigene oder Bare-boat-gecharterte Handelsschiffe, die von der Reederei ausgerüstet worden sind, betrieben werden.

Nach § 5a Abs 2 S 4 EStG muss bei im Ausland registrierten gecharterten Handelsschiffen deren Nettotonnage in einer bestimmten Relation zu der Nettotonnage der im Inland registrierten eigenen oder gecharterten Handelsschiffe stehen. Sind gecharterte Handelsschiffe nicht in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen, kann für diese nur dann die pauschale Gewinnermittlung nach der Tonnage beantragt werden, wenn im Wj die Nettotonnage der im Ausland registrierten gecharterten Handelsschiffe das Dreifache der nach § 5a Abs 2 S 1 und 2 EStG (im Inland registrierten eigenen und gecharterten) im internationalen Verkehr betriebenen Handelsschiffe nicht übersteigt; für die Berechnung der Nettotonnage sind die Nettotonnen pro Schiff mit der Anzahl der jeweiligen Betriebstage nach § 5a Abs 1 S 2 EStG zu vervielfältigen.

In diesem Zusammenhang kommt der Bestimmung der Betriebstage eine besondere Bedeutung zu (s Rn 51). Zwecks Kalkulierbarkeit sollte deshalb bei der Definition der Betriebstage sehr großzügig verfahren werden.

Wird das Verhältnis des Dreifachen der im Ausland registrierten Handelsschiffe zu den im Inland registrierten eigenen und gecharterten Handelsschiffen überstiegen, ist der Gewinn für die im Ausland registrierten Handelsschiffe nach dem BV-Vergleich zu ermitteln. Die im Inland registrierten gecharterten Handelsschiffe verbleiben in der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage.

Auch für nicht im Inland registrierte Handelsschiffe gilt, dass sich für den Charterer der Ort der Verfrachtung und der geschäftlichen Oberleitung im Inland befindet. Der gesetzlich zugelassene "Mangel" bei diesen Handelsschiffen liegt ausschließlich in der nicht inländischen Registrierung.

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