Rn. 105

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Grds darf laut § 6a Abs 2 Nr 1 EStG eine Pensionsrückstellung vor Eintritt des Versorgungsfalles, also eine Rückstellung für eine Versorgungsanwartschaft, "erstmals" gebildet werden

Zitat

"für das Wj, in dem die Pensionszusage erteilt wird".

Das Wort "erstmals" ist dabei iSv "frühestens" zu verstehen (Höfer/Veit/Verhuven, BetrAVG Bd II Kap 2 Rz 189ff (Januar 2023); Rau, § 6a EStG Rz 183). Die Vorschrift erscheint selbstverständlich, da vor Erteilung einer Pensionszusage keine Pensionsverpflichtung besteht, die in der StB ausgewiesen werden könnte.

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