Rn. 191

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Auf WG des PV, die der Einkünfteerzielung dienen, passt der Begriff der "betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer" nicht, da es hier keinen Betrieb gibt. Hier entscheidet stattdessen die technische/wirtschaftliche Nutzungsdauer (BFH BStBl II 1975, 478; 1989, 922; FG BdW DStRE 1997, 832 rkr; ähnlich BFH BFH/NV 1991, 25: "Gesamtnutzungsdauer"). Allerdings zieht man auch hier dieselben Grundsätze heran wie für die "betriebsgewöhnliche" Nutzungsdauer; dies ergibt sich aus § 7 Abs 1 S 1 EStG und aus § 11c Abs 1 EStDV.

Für die Praxis ergeben sich daher keine Abweichungen zwischen PV und BV (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 288). Nach Punkt 9 der Erläuterungen des BMF zu den amtlichen AfA-Tabellen (s Rn 195) wird die Tabelle für allg verwendbare WG für WG des PV entsprechend angewendet.

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