Rn. 159

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Beim Überschussrechner (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 4–7 EStG) kann nicht der Bilanzansatz nach § 6 EStG entscheiden, da es diesen nicht gibt. § 7 EStG regelt – wie für den Gewinnermittler (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 1–3 EStG) auch für den Überschussrechner nicht die Bewertung der abzuschreibenden WG, sondern setzt sie voraus. AfA-Bemessungsgrundlage können hier sein:

 
AfA-Bemessungsgrundlage Anwendungsfälle
AK/HK "Normalfall" (vgl § 7 Abs 1 S 1 EStG)
modifizierte AK/HK Zuschüsse
Entnahmewert/Aufgabewert § 6 Abs 1 Nr 4 EStG, § 16 Abs 3 S 7 EStG
fortgeführter Buchwert § 11d EStDV

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