1. Überblick
Rn. 248
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
§ 7 EStG stellt den Absetzungen nach gleichen oder fallenden Beträgen, die die gewöhnliche Abnutzung berücksichtigen sollen, die Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) gegenüber. Die AfaA steht also neben (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 326) der linearen/degressiven AfA und gilt sowohl für Gewinn- als auch Überschusseinkünfte. Sie ist von der Teilwertabschreibung zu unterscheiden.
Rn. 248a
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Auch die AfaA dient der Kostenverteilung (FG Nbg v 26.07.2017, 5 K 793/15, DStRE 2018, 1287 rkr); s Rn 9, 411a.
Rn. 249
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Eine außergewöhnliche Abnutzung kann
- die Nutzungsdauer des WG verkürzen (s Rn 250f) oder
- die Einsatzfähigkeit des Objekts verringern (s Rn 252f)
- oder beides gleichzeitig (s Rn 254).
2. Die Einschränkung der Nutzungsdauer
Rn. 250
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Verkürzt eine außergewöhnliche Abnutzung nur die Nutzungsdauer des WG, bedarf es keines besonderen Instruments, um dies zu berücksichtigen: Denn § 7 Abs 1 S 1 EStG verlangt nicht, an der einmal prognostizierten Nutzungsdauer festhalten zu müssen. Daher können besondere Ereignisse Anlass geben, die ursprüngliche Nutzungsdauer neu zu bestimmen.
Rn. 251
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Dann bestimmt sich die weitere AfA nach der Formel
|
Restwert |
= neuer AfA-Betrag pa |
|
Restnutzungsdauer |
dh, die Absetzungsbeträge für die verbleibenden Nutzungsjahre werden gleichmäßig erhöht. Zu einer einmaligen zusätzlichen AfA im Jahr der Neufestsetzung der Nutzungsdauer kommt es nicht.
3. Die Einschränkung der Einsatzfähigkeit
Rn. 252
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Vermindert die außergewöhnliche Abnutzung die Einsatzfähigkeit des WG, ohne dessen Nutzungsdauer zu verkürzen, kann dies nicht mit einer verkürzten Nutzungsdauer und damit erhöhten AfA berücksichtigt werden. Der Weg ist hier vielmehr umgekehrt: Der jährliche AfA-Betrag muss sich verringern, weil nur ein solcher der betrieblichen Rentabilität des Objekts in den verbleibenden Nutzungsjahren entspricht.
Rn. 253
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Dies erreicht § 7 Abs 1 S 7 EStG, indem die AfA-Bemessungsgrundlage reduziert wird. Das im Reduktionsjahr frei werdende AfA-Volumen ist als AfaA steuermindernd geltend zu machen. Begründen lässt sich dies damit, dass ein Teil der ursprünglichen AK/HK verbraucht oder fehlgeschlagen ist.
4. Die Einschränkung von Nutzungsdauer und Einsatzfähigkeit
Rn. 254
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Der Vergleich zeigt:
Tatbestand |
Rechtsfolge |
Einschränkung der Nutzungsdauer |
AfA-Betrag für Restzeitraum erhöht sich |
Einschränkung der Einsatzfähigkeit |
AfA-Betrag für Restzeitraum verringert sich |
Sind Nutzungsdauer und Einsatzfähigkeit eingeschränkt, können sich die beiden gegenläufigen Wirkungen aber wieder ausgleichen.
5. Der völlige Ausschluss der weiteren Nutzung des WG
Rn. 255
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Schließt das außergewöhnliche Ereignis die weitere Nutzung des WG vollständig aus, wird dies im Wege der AfaA berücksichtigt, indem das bis dahin noch verfügbare AfA-Volumen erfolgswirksam (hier: steuermindernd) ausgebucht wird (Buchungssatz: "AfaA an WG").