1. Allgemeines
Rn. 314
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
§ 7 Abs 4 S 1 EStG regelt die lineare Gebäude-AfA nicht umfassend, sondern gibt nur Prozentsätze an, die "abweichend von Abs 1" anzuwenden sind. Diese Prozentsätze können abweichen von
Rn. 314a
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Dabei ist (auch s Rn 367)
Rn. 315
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Im Übrigen sind die Voraussetzungen des § 7 Abs 1 EStG (= Grundnorm), soweit sich diese nicht auf bewegliche WG beziehen, einzuhalten, zB dass die Gebäude zur Einkunftserzielung eingesetzt werden müssen. Dies folgt aus:
- der systematischen Stellung des Abs 1 als Grundnorm
- den Worten "abweichend von Abs 1", die sich nur auf die Prozentsätze beziehen
- dem Verweis in § 7 Abs 4 S 3 EStG auf § 7 Abs 1 S 7 EStG (= AfaA).
Rn. 316
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Dies bedeutet ua, dass das Gebäude bzw der Gebäudeteil
Rn. 316a
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Im Inland muss das Gebäude nicht belegen sein (Cloer/Vogel, DB 2010, 1901).
2. Der Begriff des "Gebäudes"
a) Allg zum Gebäudebegriff
Rn. 317
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§ 7 Abs 4 EStG gilt nur für "Gebäude". Der Begriff ist nicht gesetzlich geregelt, es werden die bewertungsrechtlichen Merkmale herangezogen (BFH BStBl II 2009, 986; R 7.1 Abs 5 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 373). Ein Gebäude idS ist danach (BFH BStBl III 1963, 376; BStBl II 1969, 517; 2009, 986; BFH BFH/NV 2021, 692 mit Anm Schindler, DStRK 2021, 134; R 7.1 Abs 5 S 2 EStR 2012; Abschn 1 Abs 2 S 1 BewRGr; Tz 2.2 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734):
Kriterium Nr |
Beschreibung des Kriteriums |
Erläuterungen dazu |
1 |
Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden |
s Rn 318, 319 ff |
2 |
Schutzgewährung gegen äußere Einflüsse für Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung |
s Rn 322 ff |
3 |
Aufenthaltsgestattung für Menschen |
s Rn 325 |
4 |
Feste Verbindung mit dem Grund und Boden |
s Rn 326 |
5 |
Beständigkeit |
s Rn 327, 328 |
6 |
Standfestigkeit |
s Rn 329 |
Rn. 318
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Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kommt neben dem zivilrechtlichen/wirtschaftlichen Eigentum auch ein Nutzungsrecht am Gebäude als AfA-Objekt in Frage. Obwohl dieses Nutzungsrecht ein immaterielles WG ist, wird es wie ein Gebäude abgeschrieben (BFH BStBl II 2010, 670), wobei eine Abschreibung nach § 7 Abs 4 S 2 EStG wegen mutmaßlich kürzerer Pachtdauer nicht in Betracht kommt (BFH BStBl II 2010, 670).
Rn. 318a
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Zur Abschreibung des Eigenaufwands des Unternehmer-Ehegatten zugunsten des Miteigentumsanteils des Nichtunternehmer-Ehegatten bei Miteigentum beider s Rn 48f.
b) Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden
Rn. 319
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Ein Bauwerk ist nur eine Anlage, die unter Umgestaltung der Umwelt künstlich geschaffen wurde. Eine natürliche Höhle ist kein Bauwerk. Dies wird wohl auch dann noch zu gelten haben, wenn eine Höhle durch künstliche Maßnahmen errichtet wird, so wenn durch Aussolung Hohlräume in Salzstöcken geschaffen werden, die sich zur Erdöllagerung eignen (BFH BStBl II 1976, 535). Ein Bauwerk ist jedoch spätestens dann anzunehmen, wenn eine Höhle durch Baumaßnahmen ausgebaut oder gesichert wird.
Rn. 320
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Für den Begriff des Bauwerks (und damit auch den des Gebäudes) kommt es im Übrigen nicht darauf an, dass der umbaute Bereich über die Erdoberfläche hinausragt. Daher können auch "Gebäude" iSd § 7 Abs 4 EStG sein (Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734 Tz 2.2):
- Gärkeller
- ganz oder zT in Berghänge eingebaute Räume
- Lagerkeller
- Tiefgaragen
- unterirdische Betriebsräume.
Rn. 321
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Es spielt für den Gebäude-Begriff auch keine Rolle, ob sich das Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden befindet (Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734 Tz 2.2 aE).
c) Schutzgewährung gegen äußere Einflüsse für Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung
Rn. 322
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Das Bauwerk muss durch räumliche Umschließung gegen Witterungseinflüsse schützen. Dh nicht, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände haben muss. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und dad...