Rn. 390a

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

§ 255 Abs 3 HGB unterscheidet wie folgt:

  • S1 = Grundsatz: Zinsen für FK sind keine HK
  • S2 = Ausnahme: Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen als HK behandelt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
 

Rn. 390b

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

 

Beispiel für § 255 Abs 3 S 2 HGB:

Bauzeitzinsen (BFH BStBl II 2012, 674; R 6.3 Abs 5 EStR 2012; Merkt in HGB, 39. Aufl 2020 § 255 Rz 24) können als HK des Gebäudes behandelt werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird (BFH BStBl II 2012, 674).

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