Rn. 123
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Fallen nachträglich (dh nach Anschaffung/Herstellung des WG) noch Kosten bzgl eines WG an, so ist zu unterscheiden:
Tatbestand | Rechtsfolge |
---|---|
Diese Kosten sind als nachträgliche AK/HK zu qualifizieren | Sie erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage ex nunc, auch s Rn 176 |
Diese Kosten sind als Erhaltungsaufwand zu qualifizieren | Sie sind sofort abzugsfähig und erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage daher nicht |
Diese Kosten führen dazu, dass ein neues WG entsteht (insb bei Gebäuden) | Das neue WG ist AfA-Gegenstand |
Rn. 124
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Zur Abgrenzung zwischen nachträglichen AK/HK und sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand s H 21.1 EStH 2020 "Erhaltungsaufwand"; s § 21 Rn 486ff (Nacke).
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