Rn. 123

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Fallen nachträglich (dh nach Anschaffung/Herstellung des WG) noch Kosten bzgl eines WG an, so ist zu unterscheiden:

 
Tatbestand Rechtsfolge
Diese Kosten sind als nachträgliche AK/HK zu qualifizieren Sie erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage ex nunc, auch s Rn 176
Diese Kosten sind als Erhaltungsaufwand zu qualifizieren Sie sind sofort abzugsfähig und erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage daher nicht
Diese Kosten führen dazu, dass ein neues WG entsteht (insb bei Gebäuden) Das neue WG ist AfA-Gegenstand
 

Rn. 124

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Zur Abgrenzung zwischen nachträglichen AK/HK und sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand s H 21.1 EStH 2020 "Erhaltungsaufwand"; s § 21 Rn 486ff (Nacke).

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