Rn. 164

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Ein Vergleich zeigt, in welchen Fällen beim Gewinnermittler (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 1–3 EStG) und beim Überschussrechner (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 4–7 EStG) von modifizierten AK/HK als AfA-Bemessungsgrundlage auszugehen ist:

 
Modifikation bei Gewinnermittler Überschussrechner
Zuschüssen Ja bei entsprechender Wahlrechtsausübung (s Rn 135ff) Ja bei entsprechender Wahlrechtsausübung (s Rn 135ff)1
Rücklagen Ja Nicht möglich bei Überschussrechner
Schrottfälle/Schlachtwertfälle Ja Nicht gegeben bei Überschussrechner
Evtl Veräußerungserlös Nein Nein

1 R 6.5 Abs 2 S 4 EStR 2012; BFH BStBl II 2008, 561.

Rechtsfolge ist

  • dass bei Option für die erfolgsneutrale Variante (= Zuschuss mindert AK/HK) diese AK/HK-Minderung wie beim Bilanzierer bereits im Jahr der Zusage und nicht erst im Jahr des Zuflusses des Zuschusses eintritt
  • das Wahlrecht demzufolge schon im Jahr der Zusage auszuüben ist.

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