Rn. 457

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Ausnahmsweise sind aber folgende Methodenwechsel zulässig

(1)

Zulässige und gebotene Wechsel innerhalb des § 7 Abs 4 EStG

(a) Erfüllte ein Gebäude in einem auf das Jahr der Anschaffung/Herstellung folgenden Jahr erstmals die Anforderungen für ein Wirtschaftsgebäude (zB bei einer Einlage ins BV), ist es künftig nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG abzuschreiben (BFH BFH/NV 2010, 1901 mit Anm van Kerkom, BB 2010, 2363 für den Einlagefall; R 7.4 Abs 7 S 1 Nr 1 EStR 2012). Hierbei handelt es sich um einen Wechsel innerhalb des § 7 Abs 4 EStG.
(b) Erfüllt ein bislang nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG (= linear) abgeschriebenes Gebäude in einem auf das Jahr der Anschaffung/Herstellung folgenden Jahr die Voraussetzungen für ein Wirtschaftsgebäude nicht mehr (zB Entnahme aus dem BV), muss künftig nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (= ebenfalls linear) abgeschrieben werden (R 7.4 Abs 7 S 1 Nr 2 EStR 2012). Auch dies ist ein Wechsel innerhalb des § 7 Abs 4 EStG.
(2)

Zulässige und gebotene Wechsel von § 7 Abs 5 EStG zu § 7 Abs 4 EStG

(a) Erfüllte ein bislang nach § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG (= degressiv) abgeschriebenes Gebäude in einem auf das Jahr der Anschaffung/Herstellung folgenden Jahr die Voraussetzungen für ein Wirtschaftsgebäude (iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG) nicht mehr (zB Entnahme aus dem BV, BFH BStBl II 1992, 909; 1995, 170), musste künftig nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (= linear) abgeschrieben werden (R 7.4 Abs 7 S 2 EStR 2012; BFH BStBl II 1992, 909; 1995, 170). Dies war ein Wechsel von § 7 Abs 5 EStG zu § 7 Abs 4 EStG. Die Rechtsgrundlage dafür war die analoge Anwendung des § 7 Abs 5 S 2 EStG.
(b) Diente ein Mietwohnneubau, der nach § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 EStG (= degressiv) abgeschrieben wurde, nicht mehr Wohnzwecken, konnte dieser künftig entweder (Wahlrecht) nach § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG (= degressiv) unter dessen Tatbestandsvoraussetzungen oder nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (= linear) abgeschrieben werden. So hatte BFH BStBl II 2005, 51 einen Wechsel zu einer anderen degressiven AfA zugelassen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge