Rn. 1

Stand: EL 172 – ET: 04/2024

§ 70 Abs 1 S 1 EStG regelt die Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds durch die Familienkasse. § 70 Abs 1 S 2 EStG enthält eine dem Erhebungsverfahren zuzuordnende Auszahlungsbeschränkung für das festgesetzte Kindergeld. Dieses wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, ausgezahlt.

§ 70 Abs 1 S 3 EStG bestimmt, dass der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 EStG von der Auszahlungsbeschränkung nach § 70 Abs 1 S 2 EStG unberührt bleibt.

§ 70 Abs 2 S 1 EStG beinhaltet eine Korrekturvorschrift, die bei der Änderung der für den Anspruch auf Kindergeld wesentlichen Verhältnisse Anwendung findet. § 70 Abs 2 S 2 EStG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen von der Erteilung eines schriftlichen Änderungsbescheids abgesehen werden kann.

§ 70 Abs 3 S 1 EStG betrifft die Korrektur materieller Fehler der letzten Kindergeldfestsetzung und regelt, ab welchem Zeitpunkt die Aufhebung oder Änderung erfolgt. § 70 Abs 3 S 2 EStG bestimmt, dass § 176 AO entsprechend anzuwenden ist; dies gilt allerdings nicht für Monate, die nach der Verkündung der maßgeblichen Entscheidung eines obersten Gerichtshofes des Bundes beginnen.

§ 70 Abs 4 EStG aF, den das StVereinfG 2011 vom 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) mit Wirkung zum 01.01.2012 aufgehoben hat, beinhaltet eine spezielle Änderungsvorschrift für den Fall, dass nachträglich bekannt wird, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag nach § 32 Abs 4 EStG über- oder unterschreiten. Die Vorschrift ist für Kindergeldzeiträume bis einschließlich 2011 weiter anwendbar (§ 52 Abs 50 EStG idF § 52 EStG idF Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266). Für Kindergeldzeiträume ab 2012 bedarf es der Änderungsvorschrift des § 70 Abs 4 EStG hingegen deshalb nicht mehr, weil der Gesetzgeber die Regelung über den Jahresgrenzbetrag in § 32 Abs 4 EStG aF zum 01.01.2012 aufgehoben hat.

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