Rn. 10

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Für den Begriff der "erhöhten Absetzungen" gibt es keine Legaldefinition. Wichtig ist die Abgrenzung gegenüber der "normalen" Absetzung. Nicht zur "erhöhten" Absetzung gehören:

 

Rn. 11

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Ob eine "erhöhte" Absetzung vorliegt, lässt sich aber aus den Überschriften über einzelne Vorschriften ableiten (es werden nachfolgend nur die derzeit praktisch relevanten aufgeführt):

 
Norm Norm-Überschrift
§ 7h EStG Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
§ 7i EStG Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern

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