A. Überblick über § 7a Abs 1 EStG
Rn. 17
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
§ 7a Abs 1 EStG stellt klar, dass die erhöhten Absetzungen bzw Sonderabschreibungen auch für nachträgliche HK/AK gelten.
Rn. 18
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
§ 7a Abs 1 EStG betrifft in
- S 1: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche HK
- S 2: die Erhöhung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche AK
- S 3: die Minderung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche Minderung der HK/AK (= Spiegelbild zu S 1, 2).
Rn. 19
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
§ 7a Abs 1 EStG regelt die AfA-Bemessungsgrundlage für die
B. Die Behandlung nachträglicher HK/AK (§ 7a Abs 1 S 1, 2 EStG)
1. Nachträgliche HK/AK
Rn. 20
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
§ 7a Abs 1 S 1, 2 EStG betreffen nur nachträgliche HK/AK (s § 7 Rn 175 (Handzik)), dh aktivierungspflichtige Aufwendungen auf ein bereits hergestelltes/angeschafftes WG. Dabei betrifft
Rn. 20a
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Somit erfasst die Vorschrift im Umkehrschluss nicht:
Rn. 21
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Beispiele für nachträgliche HK/AK:
Umbauten, Ausbauten, Erweiterungen.
2. Die "Entstehung" der nachträglichen HK/AK
Rn. 22
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Vom Jahr ihrer "Entstehung" an erhöhen die nachträglichen HK/AK die AfA-Bemessungsgrundlage. Dh, es wird so getan, als seien die nachträglichen HK/AK zum Jahresbeginn entstanden (R 7a Abs 3 S 1 EStR 2012), dh,
- es wird für das Entstehungsjahr die gesamte Jahres-AfA gewährt, auch wenn die Kosten tatsächlich unterjährig angefallen sind,
- es wird aber nicht rückwirkend für frühere Jahre des Begünstigungszeitraums die AfA-Bemessungsgrundlage und damit auch der AfA-Betrag erhöht – dh keine Nachholungsregelung!
Rn. 23
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Strittig ist, ob der StPfl im Entstehungsjahr stattdessen (dh Wahlrecht) auch bloß zeitanteilig die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen nehmen kann. ME ist die Frage zu verneinen (glA Kulosa in Schmidt, § 7a EStG Rz 2, 40. Aufl 2021; aA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 10: Wahlrecht). Der StPfl hat nur ein Wahlrecht, ob er die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen nimmt, muss sich dann aber an der Rechtsfolge des § 7a Abs 1 EStG festhalten lassen. § 7a Abs 1 EStG sieht kein Wahlrecht vor, sondern ist zwingend ausgestaltet ("so bemessen sich").
Rn. 24
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Mit "Entstehung" ist gemeint:
- bei nachträglichen HK: zum Zeitpunkt der Fertigstellung (vgl § 9a EStDV), ggf bei bauabschnittsweiser Fertigstellung damit zu unterschiedlichen Zeitpunkten (unklar mE Kulosa in Schmidt, § 7a EStG Rz 2, 40. Aufl 2021: wenn die Aufwendungen in das hergestellte WG "eingegangen" sind).
- bei nachträglichen AK: zum Zeitpunkt der Lieferung (aA Kulosa in Schmidt, § 7a EStG Rz 2, 40. Aufl 2021: zum Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung).
3. Die Behandlung der nachträglichen HK/AK bei den erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen
Rn. 25
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Werden im Begünstigungszeitraum nachträgliche HK/AK aufgewendet, so erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab ihrem Entstehungsjahr (s Rn 24).
Rn. 26
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Beispiel 1:
Im Jahr 03 werden nachträgliche HK aufgewendet, der Begünstigungszeitraum soll 5 Jahre sein. Es ergibt sich als AfA-Bemessungsgrundlage für die
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ursprüngliche HK |
|
ursprüngliche + nachträgliche HK |
Nachträgliche HK/AK erhöhen also nicht rückwirkend für die Jahre 01 und 02 die AfA-Bemessungsgrundlage!
Rn. 27
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Beispiel 2 (vgl H 7a EStH 2020 "Anzahlungen auf AK", c) Zeitpunkt, Bsp 1):
An einem im April 01 angeschafften beweglichen WG mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren, für das im Jahr 01 die nach § 7g Abs 5 EStG zulässigen Sonderabschreibungen von 20 % und die lineare AfA in Anspruch genommen worden sind, werden nachträgliche Herstellungsarbeiten vorgenommen und im Jahr 05 beendet. Die nachträglichen Herstellungsarbeiten entstehen im Dezember 04 und im Januar 05.
AK |
EUR |
10 000 |
./. Abschreibungen 01–03: |
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a) lineare AfA § 7 Abs 1 EStG: 3 x EUR 1 000 (= 10 000 : 10) |
EUR |
3 000 |
b) Sonderabschreibung § 7g Abs 1 EStG: 20 % aus EUR 10 000 |
EUR |
2 000 |
Restbuchwert 31.12.03 |
EUR |
5 000 |
Nachträgliche HK in 04 |
EUR |
1 800 |
Zwischenwert |
EUR |
6 800 |
./. Abschreibungen 04: |
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... |