Rn. 75

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Das (kumulierte) Abschreibungsvolumen für die begünstigten Objekte würde daher in den ersten 4 Jahren maximal wie folgt aussehen:

 
Jahr Maximale Höhe Sonderabschreibung Lineare AfA nach § 7 Abs 4 EStG1 mathematische Addition
1 5 % 2 % 7 %
2 5 % 2 % 7 %
3 5 % 2 % 7 %
4 5 % 2 % 7 %
Mathematische Summe     28 %

1 nur der AfA-Satz nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG iHv 2 % ist denkbar (dazu bereits s Rn 41)

 

Rn. 76

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Zur Abschreibung nach den 4 Jahren s Rn 77f.

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