Rn. 7

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Nach § 7h EStG sind:

 
begünstigt nicht begünstigt (Umkehrschluss)
HK iF des § 7 Abs 1 S 1, 2 EStG unter den dortigen Voraussetzungen Teil-HK
AK iF des § 7 Abs 1 S 3 EStG unter den dortigen Voraussetzungen Anzahlungen auf AK

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