Rn. 37

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Wird während eines Beitragsjahres gegenüber mehreren Kindergeldberechtigten für unterschiedliche Zeiträume Kindergeld festgesetzt, steht der Anspruch auf Kinderzulage nach § 85 Abs 1 S 4 EStG demjenigen zu, gegenüber dem für den zeitlich frühesten Anspruchszeitraum im Beitragsjahr Kindergeld festgesetzte wurde.

 

Rn. 38

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Diese Vorschrift greift nicht, wenn die Kindergeldberechtigung zwischen den Elternteilen,

  • die nicht dauernd getrennt leben und
  • die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat haben und
  • die zu dem Kind beide in einem Kindschaftsverhältnis gem § 32 Abs 1 EStG stehen,

wechselt.

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