Rn. 2

Stand: EL 134 – ET: 02/2019

Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten.

 

Rn. 3

Stand: EL 134 – ET: 02/2019

Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung blieb die Vorschrift bis zum 31.12.2004 in Kraft. Die Vorschrift blieb unverändert.

 

Rn. 4

Stand: EL 134 – ET: 02/2019

Mit Wirkung vom 01.09.2009 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2009, 3366). Es sind keine Änderungen der Vorschrift vorgenommen worden. In dieser Fassung ist die Vorschrift noch in Kraft.

 

Rn. 5–10

Stand: EL 134 – ET: 02/2019

vorläufig frei

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