Rn. 41

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

Das Gesetz zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch u städtebaulich wertvoller Gebäude vom 22.12.1977, BStBl I 78, 17führt die Ermächtigungsnormen des § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst x und y neu ein, die durch die ÄndVO vom 12.07.1978, BStBl I 78, 312, mit § 82i EStDV (erhöhte AfA bis zu 10 % auf HK) u § 82k EStDV (Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand auf zwei bis fünf Jahre) ausgefüllt werden.

 

Rn. 42

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

Das Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes vom 27.06.1978, BStBl I 78, 290, füht über die Neufassung der Ermächtigungsnorm in § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst q EStG und deren Ausfüllung durch Änderung des § 82a EStDV (2. ÄndVO vom 27.11.1978, BStBl I 78, 457) zur Ausdehnung der erhöhten Absetzung auf HK für den Anschluß an Fernwärmenetze sowie für den Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung.

 

Rn. 43

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

Mit Gesetz zur Änderung der Antragsfrist für den Lohnsteuerjahresausgleich vom 27.09.1978, BStBl I 78, 412, wird die Antragsfrist erstmalig für 1977 auf den 30. 9. verlängert.

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