Rn. 88

Stand: EL 48 – ET: 08/2001

§ 19a Abs 3 (vgl weitere Änderung unter Rn 93) wurde wie folgt geändert:

(a) Das Kriterium für die Beurteilung, ob Anteilscheine an einem Wertpapier-Sondervermögen zu den begünstigten Vermögensbeteiligungen gehören, wurde für neu aufgelegte Wertpapier-Sondervermögen dahingehend geändert, daß für das erste und zweite Geschäftsjahr der erste Rechenschaftsbericht oder der erste Halbjahresbericht nach Auflegung des Sondervermögens maßgebend sind (bis dahin anstelle des ersten Halbjahresberichtes die erste Bekanntmachung nach § 25 Abs 1 S 3 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften).
(b) Die Fassung von Nr. 6 betr Anteilscheine an einem ausländischen Recht unterstehenden Vermögen aus Wertpapieren wurde im wesentlichen ergänzt um eine Bestimmung hinsichtlich des Erwerbes verbriefter EG-Investmentanteile gem § 15 des Auslandsinvestment-Gesetzes. Für die Überprüfung der Einhaltung der Kriterien für die Anerkennung als Vermögensbeteiligung ist für neu aufgelegte Vermögen für das erste und zweite Geschäftsjahr der erste Rechenschaftsbericht oder der erste Halbjahresbericht nach Auflegung des Vermögens maßgebend.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?