Kurzbeschreibung
Die Anlage Steuerklassenwechsel wird zusätzlich zum Hauptantrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung benötigt, wenn Ehegatten oder Lebenspartner die Steuerklassen ändern möchten. Der Steuerklassenwechsel wird grundsätzlich ab dem Folgemonat wirksam.
Wichtige Hinweise
Die Anlage Steuerklassenwechsel wird zusätzlich zum Hauptvordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2025" auszufüllen, um einen Wechsel der Steuerklasse(n) zu beantragen. Der Steuerklassenwechsel wird grundsätzlich zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt.
Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV kann die Eintragung der Steuerklasse IV/IV mit Faktor beantragt werden.
Auswirkung auf Lohnersatzleistungen beachten
Bei der Wahl der Steuerklassenkombination oder der Anwendung des Faktorverfahrens muss bedacht werden, dass die Entscheidung auch die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen kann.
Der Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten /Lebenspartnern ist in der Regel von beiden zu unterschreiben. Abweichend hiervon reicht die Unterschrift eines Ehegatten / Lebenspartners aus, wenn von ihm ein Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV beantragt wird.
Der Antrag kann auch gestellt werden, um eine bevorstehende Änderung der Steuerklasse (z.B. aufgrund einer Eheschließung) zu verhindern und stattdessen die bisherige Steuerklasse beizubehalten.
Antrag online über ELSTER übermittelbar
Seit dem 1.10.2021 können die amtlichen Vordrucke zum Steuerklassenwechsel über www.elster.de auch online an das Finanzamt übermittelt werden. Der Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern wurde in den Antrag des Lohnsteuer-Ermäßigung integriert.
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