Für das in den Monaten Juni, Juli und August 2022 geltende 9 EUR-Ticket hatte die Finanzverwaltung eine Jahresbetrachtung für die Arbeitgeberzuschüsse zugelassen und beanstandete es nicht, wenn in den 3 Monaten der Geltung des 9 EUR-Tickets Arbeitgebererstattungen die Aufwendungen des Mitarbeiters für den ÖPNV ggf. überstiegen. Es durften aber – bezogen auf das Kalenderjahr 2022 – insgesamt nicht mehr als die Aufwendungen des Mitarbeiters steuerfrei erstattet werden[7].
Beachten Sie: Für das Deutschland-Ticket ist bislang keine vergleichbare Regelung geplant.
Beraterhinweis Arbeitgeber müssen darauf achten, dass sie Mitarbeitern, die ihr bestehendes Job-Ticket in ein Deutschland-Ticket umwandeln, nur die tatsächlichen Aufwendungen für das Job-Ticket steuerfrei erstatten. Dies gilt insbesondere, wenn das bestehende Job-Ticket bereits als Jahresticket erstattet wurde.
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