Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialversicherungspflicht. Besuch der Krankenpflegeschule. betriebliche Berufsausbildung. Krankenpflegehelferin
Leitsatz (amtlich)
Der Besuch einer Krankenpflegeschule mit dem Ausbildungsziel Krankenpflegehelferin unterliegt als betriebliche/Überbetriebliche Berufsausbildung der Versicherungspflicht in der Kranken- und Rentenversicherung sowie der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit
Fundstellen
Haufe-Index 1667680 |
Breith. 1997, 855 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen