(1) Der Inhaber der Kollektivmarke hat dem Deutschen Patent- und Markenamt[2] [Bis 13.01.2019: Patentamt] jede Änderung der Kollektivmarkensatzung[3] [Bis 13.01.2019: Markensatzung] mitzuteilen.

 

(2) Im Falle einer Änderung der Kollektivmarkensatzung[4] [Bis 13.01.2019: Markensatzung] sind die §§ 102 und 103 entsprechend anzuwenden.

 

(3)[5] Für die Zwecke dieses Gesetzes wird die Änderung der Kollektivmarkensatzung erst ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Änderung im Register eingetragen ist.

 

(4)[6] Schriftliche Bemerkungen Dritter gemäß § 37 Absatz 6 Satz 2 können auch in Bezug auf geänderte Kollektivmarkensatzungen eingereicht werden.

[1] Geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken. Anzuwenden ab 14.01.2019.
[2] Geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken. Anzuwenden ab 14.01.2019.
[3] Geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken. Anzuwenden ab 14.01.2019.
[4] Geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken. Anzuwenden ab 14.01.2019.
[5] Abs. 3 angefügt durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken. Anzuwenden ab 14.01.2019.
[6] Abs. 4 angefügt durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken. Anzuwenden ab 14.01.2019.

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