EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung um ein Jahr

Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, die Biodiversität zu schützen und sicherzustellen, dass bestimmte Produkte nicht zur globalen Entwaldung beitragen. Das Europäische Parlament hat jetzt beschlossen, die Umsetzung der Verordnung um ein Jahr zu verschieben. Dadurch sollen Unternehmen sich besser vorbereiten können.

Das Europäische Parlament hat am 14. November 2024 mit 371 zu 240 Stimmen bei 30 Enthaltungen der Verschiebung der Anwendung der EU-Deforestation Regulation (EUDR) zugestimmt. Um in Kraft treten zu können, müssen diese Änderungen noch in Trilogverhandlungen bestätigt werden.

Ursprünglich sollten die Bestimmungen ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Nun haben große Unternehmen bis zum 30. Dezember 2025 und kleinere Unternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit, die Anforderungen umzusetzen. Damit wird den Bedenken der Mitgliedstaaten und Unternehmen Rechnung getragen, die Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Vorschriften befürchtet hatten.

Vorteile der Übergangsfrist für Unternehmen

Für die Unternehmen bedeutet die Verschiebung, dass sie mehr Zeit haben, um sicherzustellen, dass ihre in der EU verkauften Produkte nicht von abgeholzten Flächen stammen. Die verlängerte Frist soll es den Marktteilnehmern ermöglichen, die neuen Richtlinien nahtlos zu integrieren, ohne die Ziele der Verordnung – den Schutz der Wälder und die Bekämpfung des Klimawandels – zu gefährden. Dies wird in einer Pressemitteilung des Parlaments hervorgehoben.

Ein zentrales Element der EUDR, das Due-Diligence-Register zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen, ist bereits funktionsfähig. Unternehmen können die zusätzliche Übergangszeit von zwölf Monaten nutzen, um sich aktiv auf die Umsetzung weiterer Anforderungen wie die Informationssammlung, die Risikoanalyse und die Risikominderung vorzubereiten.

Einführung einer neuen Risikokategorie beschlossen

Das Parlament beschloss außerdem Änderungen wie die Einführung einer neuen Kategorie für Länder mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko. Für diese Länder sollen weniger strenge Anforderungen gelten. NGOs kritisierten diesen Schritt, so etwa der WWF, der von einer „Persilschein“-Kategorie sprach und betont, die EU verleugne damit, dass auch in Europa illegal Holz geschlagen wird. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer sowie diverse Branchenverbände, etwa der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, bewerten die geplante Änderung und Verschiebung hingegen positiv.

Die Europäische Kommission ist nun aufgefordert, bis zum 30. Juni 2025 ein Benchmarking-System für die Risikobewertung von Ländern zu etablieren.

Hintergrund und Ressourcen für die Umsetzung

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche, die größer ist als die gesamte EU – durch Entwaldung verloren gegangen sind. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat das Europäische Parlament im April 2023 die Entwaldungsverordnung verabschiedet. Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl dürfen gemäß der Verordnung nur noch in der EU verkauft werden, wenn nach 2020 keine Wälder für sie gerodet wurden. Diese Maßnahme soll auch zur erheblichen Reduzierung der Abholzung des Regenwaldes, etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet, beitragen und die biologische Vielfalt schützen.

Unternehmen, die sich auf die EUDR vorbereiten möchten, finden umfassende Unterstützung. Der Praxisleitfaden und die FAQs der EU-Kommission zur EUDR bieten Antworten auf drängende Fragen. Diese Dokumente sind auch in deutscher Sprache auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abrufbar.


Schlagworte zum Thema:  Umweltschutz, Umweltmanagement