EUDR: Gesetz weiter in der Diskussion
Wie die ungarische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte, sprachen sich die EU-Länder am 20.11. dafür aus, das Waldschutzgesetz „EU Deforestation Regulation“ (EUDR) zu verschieben. Auch das Europäische Parlament will eine Verschiebung. Nach dem Gesetz dürfen Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl künftig nur noch dann in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Damit soll auch die Abholzung des Regenwaldes etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet deutlich reduziert werden.
Ursprünglich sollten die Bestimmungen ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Mit der Verschiebung hätten große Unternehmen bis zum 30. Dezember 2025 und kleinere Unternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit, die Anforderungen umzusetzen. Damit wird den Bedenken der Mitgliedstaaten und Unternehmen Rechnung getragen, die Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Vorschriften befürchtet hatten. Damit die Verschiebung und etwaige Änderungen in Kraft treten können, müssen sie noch in Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission – dem sogenannten Trilog – bestätigt werden.
Geplante Änderungen stehen zur Diskussion
Das Europäische Parlament hat sich in der vergangenen Woche mehrheitlich für Änderungen des Gesetzes ausgesprochen, wie etwa die Einführung einer neuen Risikokategorie für Länder mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 20.11. mit deutlicher Mehrheit gegen Änderungen ausgesprochen. Nach dpa-Informationen wollen 25 von 27 Staaten - darunter auch Deutschland - keine inhaltlichen Änderungen.
Sollte die Änderung kommen, würden für einige Länder – darunter auch China, Vietnam und Rumänien – weniger strenge Anforderungen gelten. NGOs kritisierten diesen Schritt, so etwa der WWF, der von einer „Persilschein“-Kategorie sprach und betont, die EU verleugne damit, dass auch in Europa illegal Holz geschlagen wird. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer sowie verschiedene Branchenverbände, wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, bewerten die geplante Änderung und Verschiebung hingegen positiv.
EU-Parlament am Zug
Nun liegt das Vorhaben wieder beim EU-Parlament: Zieht es seine Änderungsanträge zurück, dürfte das Gesetz wie geplant verschoben werden. Gibt es keine rechtzeitige Einigung, könnte das Gesetz wie ursprünglich geplant ab 2025 gelten. Das dürfte Unternehmen, die mit einer Verschiebung gerechnet haben, vor große Probleme stellen.
Die zuständige Berichterstatterin im Europaparlament, Christine Schneider (CDU), nannte die Haltung der Bundesregierung gegen inhaltliche Änderungen „unverantwortlich“. Eine bloße Verschiebung des Gesetzes reiche nicht aus. „Deshalb setze ich mich dafür ein, schnellstmöglich Trilog-Verhandlungen zu beginnen, um diese Änderungen noch rechtzeitig vor Jahresende zu verabschieden“, teilte sie mit.
Mögliche Vorteile der Übergangsfrist für Unternehmen
Für die Unternehmen würde eine Verschiebung bedeuten, dass sie mehr Zeit haben, um sicherzustellen, dass ihre in der EU verkauften Produkte nicht von abgeholzten Flächen stammen. Die verlängerte Frist soll es den Marktteilnehmern einer Pressemitteilung des Parlaments zufolge ermöglichen, die neuen Richtlinien nahtlos zu integrieren, ohne die Ziele der Verordnung – den Schutz der Wälder und die Bekämpfung des Klimawandels – zu gefährden.
Ein zentrales Element der EUDR, das Due-Diligence-Register zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen, ist bereits funktionsfähig. Unternehmen können die zusätzliche Übergangszeit von zwölf Monaten nutzen, um sich aktiv auf die Umsetzung weiterer Anforderungen wie die Informationssammlung, die Risikoanalyse und die Risikominderung vorzubereiten.
Hintergrund und Ressourcen für die Umsetzung
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche, die größer ist als die gesamte EU – durch Entwaldung verloren gegangen sind. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat das Europäische Parlament im April 2023 die Entwaldungsverordnung verabschiedet. Diese Maßnahme soll auch zur erheblichen Reduzierung der Abholzung des Regenwaldes, etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet, beitragen und die biologische Vielfalt schützen.
Unternehmen, die sich auf die EUDR vorbereiten möchten, finden umfassende Unterstützung. Der Praxisleitfaden und die FAQs der EU-Kommission zur EUDR bieten Antworten auf drängende Fragen. Diese Dokumente sind auch in deutscher Sprache auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abrufbar.
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