Klimaziele

SBTi: Überarbeitung des Klimastandards vorgeschlagen


SBTi Überarbeitung

Die Science Based Targets Initiative hat einen Entwurf zur Überarbeitung ihres Net-Zero Standards vorgelegt. Die Überarbeitung soll es unter anderem erleichtern, Emissionen in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten (Scope 3) zu adressieren.

Die Science Based Targets Initiative (SBTi) zielt darauf ab, Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit von Unternehmen mit den globalen Zielen zur Begrenzung des Klimawandels in Einklang zu bringen. Mit ihrem „Net-Zero Standard“ unterstützt die Organisation Unternehmen dabei, ihre Klimaneutralitätsziele auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen. Mehr als 3.000 Unternehmen, darunter die Commerzbank und die Deutsche Börse, haben ihre Klimaziele bereits von der SBTi bestätigen lassen.

Revisionsentwurf vorgestellt

Letzte Woche hat die SBTi einen Entwurf zur Revision des Standards vorgestellt. Ziel der Überarbeitung ist es, Organisationen mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Klimastrategie zu geben. Außerdem wird eine Fokussierung auf das Erreichen von Klimaneutralität bei direkten Zulieferern und/oder in emissionsintensiven Branchen vorgeschlagen.

Die SBTi erklärte, dass der Fokus weiterhin auf der Emissionsreduktion liege. Im vergangenen Jahr hatte es Diskussionen über die Verwendung von CO₂-Kompensationszertifikaten zur rechnerischen Erreichung von Klimazielen gegeben, wir berichteten.

Net-Zero Standard V2 – wesentliche Änderungen

Zu den wichtigsten Änderungen, die im Entwurf vorgeschlagen werden, gehören:

  • Explizite Festlegung von Scope-2-Zielen, um die Einführung von kohlenstofffreier Energie zu fördern. Bislang werden Scope 1 und Scope 2 in der Regel zusammengefasst.
  • Verpflichtung für große Unternehmen, Scope-3-Emissionsziele für die Wertschöpfungskette festzulegen.
  • Optionen für die Einführung von Zwischenzielen für den Kohlenstoffabbau
  • Formale Anerkennung von Unternehmen, die in Beyond Value Chain Mitigation (BVCM) investieren. BVCM wird von der SBTi definiert als „Minderungsmaßnahmen oder Investitionen, die außerhalb der Wertschöpfungskette eines Unternehmens liegen, einschließlich Aktivitäten, die Treibhausgasemissionen vermeiden oder reduzieren oder Treibhausgase aus der Atmosphäre entfernen und speichern“.
  • Ziele für Strom aus „erneuerbaren Energien“ werden durch Ziele für „kohlenstofffreien Strom“ ersetzt – diese technologieunabhängige Formulierung berücksichtigt auch Netze mit Atomstrom.
  • Empfehlung/Anforderung zur Veröffentlichung eines Transitionsplans.

Der Entwurf kann bis zum 1. Juni kommentiert werden, der Input aus dieser öffentlichen Konsultation wird zusammen mit dem Feedback aus Expertengruppen in den finalen Standard einfließen.


Schlagworte zum Thema:  Klimaschutz
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