EU-Verpackungsverordnung im EU-Rat angenommen

Am 16. Dezember hat der Rat für Energie und Verkehr der EU grünes Licht für die neue Verpackungsverordnung gegeben. Damit ist die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU nur noch eine Formsache. Nach der Veröffentlichung tritt die Verordnung nach 20 Tagen in Kraft. Ihre Bestimmungen werden nach 18 Monaten, also Mitte 2026, in allen Mitgliedsstaaten wirksam.

Obwohl die Recyclingquoten in der EU gestiegen sind, wächst die Menge der Verpackungsabfälle schneller als die recycelte Menge. Im Jahr 2022 fielen in der EU pro Person fast 186,5 Kilogramm Verpackungsabfälle an, von denen 36 aus Kunststoffverpackungen bestanden. Das bedeutet, dass wir täglich ein halbes Kilogramm Verpackungsabfälle pro Person in der EU produzieren.

Die bisherige EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle wurde erstmals 1994 verabschiedet und mehrfach überarbeitet. Bewertungen der Richtlinie zeigten jedoch, dass sie die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen nicht ausreichend vermindert hat. Die neuen Regelungen der EU-Verpackungsverordnung ersetzen die bestehende Richtlinie. Sie sollen das Volumen von Verpackungsmüll deutlich reduzieren, indem verbindliche Recyclingziele festgelegt werden. Bestimmte Einwegverpackungen werden eingeschränkt und Unternehmen müssen die Menge ihrer Verpackungen verringern. Der gesamte Lebenszyklus von Verpackungen wird von der Verordnung erfasst.

„Es ist längst Zeit für eine Trendumkehr. Angesichts der weltweiten Verschmutzungskrise kann die EU-Verpackungsverordnung einen sinnvollen Beitrag leisten. Alle Mitgliedsstaaten sind nun verpflichtet, ihren Verpackungsverbrauch zu verringern“, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke zur Verabschiedung der Verordnung.

Sichere, umweltfreundliche und wiederverwendbare Verpackungen

Die neuen Vorschriften umfassen unter anderem folgende Anforderungen:

  • Ziele für 2030 und 2040 für einen Mindestanteil an recyceltem Material (bis zu 65 Prozent für Einweg-Plastikflaschen bis 2040)
  • Reduzierung von Gewicht und Volumen der Verpackungen sowie Vermeidung unnötiger Verpackungen
  • Minimierung gefährlicher Stoffe und Einschränkung des Vertriebs von Verpackungen, die in Kontakt mit Lebensmitteln treten und per- sowie polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten, wenn sie bestimmte Grenzwerte überschreiten

Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen (wie zur Materialzusammensetzung oder dem Recyclinganteil) sollen den Verbrauchern die Sortierung und Auswahl erleichtern.

Beschränkungen für Einweg-Plastikverpackungen

Mit den neuen Vorschriften werden Beschränkungen für Einweg-Plastikverpackungen eingeführt für:

  • abgepacktes Obst und Gemüse von weniger als 1,5 kg
  • Lebensmittel und Getränke, die in Hotels, Bars und Restaurants abgefüllt und konsumiert werden
  • Einzelportionen von Gewürzen, Soßen, Milch und Zucker in Hotels, Bars und Restaurants
  • kleine Einweg-Kosmetik- und Toilettenartikel, die im Beherbergungsgewerbe verwendet werden (zum Beispiel Shampooflaschen)
  • sehr leichte Plastiktüten (zum Beispiel auf Märkten für lose Lebensmittel).

Wiederverwendungsziele und Nachfüllverpflichtungen

Die Verordnung legt neue verbindliche Recyclingziele bis 2030 und Richtziele für 2040 fest. Die Ziele variieren je nach Art der Verpackungen, die von Unternehmen genutzt werden (zum Beispiel verbindliche Ziele von 40 Prozent für Transport- und Verkaufsverpackungen und 10 Prozent für Sammelverpackungen).

Take-away-Anbieter müssen den neuen Vorschriften zufolge ihren Kunden ermöglichen, eigene Behälter mitzubringen, um sie ohne Extrakosten mit kalten oder warmen Getränken oder Speisen befüllen zu lassen.


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