EUDR: So setzen Unternehmen die Vorgaben um

Aktuell deutet alles darauf hin, dass die Anwendungspflicht der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) mit einem Jahr Verzögerung greifen wird.  Für eine effiziente und rechtskonforme Umsetzung sollten sich Unternehmen jedoch frühzeitig mit dem Regelwerk auseinandersetzen. Worauf ist zu achten, welche Tools gibt es und was hat KI damit zu tun?

Viele Nachhaltigkeitsexperten und Nichtregierungsorganisationen sehen in der EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation/ EUDR) grundsätzlich ein wirkungsvolles gesetzliches Maßnahmenpaket, das einen wesentlichen Beitrag zur Rettung der Regenwälder leisten kann. Diese sind besonders stark vom Raubbau des Menschen betroffen. Dementsprechend haben die zuständigen EU-Gremien viel Zeit und Mühe in die Ausarbeitung des Regelwerks investiert. 

Seit einigen Monaten gibt es jedoch von verschiedensten Seiten heftigen Widerstand gegen das Vorhaben: Zu den größten Kritikern zählt beispielsweise der CSU-Politiker und Fraktionsvorsitzende der Europäischen Volkspartei (EVP) im Europaparlament, Manfred Weber. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von den Grünen äußerte sich kritisch zu der Initiative und forderte mehr Zeit für die Umsetzung. Ebenso hatte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Carina Konrad, ihre Bedenken formuliert. Und nicht zuletzt meldeten auch von der Regelung betroffene Akteure wie Waldbesitzer, Landwirte und Unternehmen wie etwa Automobilzulieferer Zweifel an.

Aufgrund des massiven Drucks aus Politik und Wirtschaft sah sich die EU-Kommission schließlich gezwungen, die Reißleine zu ziehen und das umstrittene Vorhaben vorerst zu stoppen. So soll die Anwendung der Regelung um ein Jahr verschoben werden, um den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung zur Umsetzung der EUDR einzuräumen. Stimmen das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten dem Vorschlag zu, würde das Gesetz ab 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Dies verschafft den betrieblichen Nachhaltigkeitsmanagern und Einkaufsabteilungen kurzfristig Luft zum Durchatmen. 

Allerdings gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Daher sollten sich die Verantwortlichen mit Hochdruck darüber Gedanken machen, wie sie die konsequente Umsetzung der EUDR-Vorgaben konkret vorantreiben können.

EU-Entwaldungsverordnung: Es ist einiges zu tun

Die EU-Verordnung schreibt betroffenen Unternehmen vor, bestimmte Sorgfaltspflichten zur Vermeidung der globalen Entwaldung einzuhalten. So muss ab dem Stichtag 31. Dezember 2020 nachgewiesen werden, dass auf den ursprünglichen Produktionsflächen gewisser Güter keine Abholzung bzw. Waldschädigung stattgefunden hat. Die EUDR umfasst gegenwärtig sieben Handelswaren und daraus resultierende Folgeerzeugnisse: Kaffee, Kakao, Rinder, Ölpalme, Soja, Kautschuk und Holz. 

Erbringen Unternehmen oder Händler die gebotene Nachweispflicht nicht, dürfen sie laut Verordnung die jeweiligen Produkte in der EU nicht mehr verkaufen oder in Verkehr bringen und diese nicht mehr aus der EU exportieren. Zudem drohen bei Nichteinhaltung der Vorschriften hohe Bußgelder und Strafzahlungen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU. Die strengen Sanktionen sollen dazu beitragen, die Abholzung des Regenwaldes etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet deutlich zu reduzieren.

Um in Hinblick auf die strikten Anforderungen der EUDR gerüstet zu sein, müssen Nachhaltigkeitsverantwortliche in den betroffenen Unternehmen reagieren und umfassende Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen. Gefragt sind hier insbesondere wirksame Vorgehensweisen, um den Berichtspflichten im geforderten Ausmaß nachzukommen. Lieferanten, Marktteilnehmer und Händler sehen sich dabei mit großen Herausforderungen konfrontiert: So nimmt die EUDR Unternehmen in die Pflicht, die Herkunft von relevanten Gütern entlang der gesamten Lieferkette lückenlos nachzuverfolgen und zu dokumentieren. 

In diesem Kontext müssen realistische Risikobewertungen vorgenommen, Daten erhoben und Due-Diligence-Erklärungen eingereicht werden. Auf Basis dieser Informationen ist der EU fundiert Bericht zu erstatten. Dabei muss auch strikt darauf geachtet werden, dass lokale Gesetze in den Ursprungsländern konsequent eingehalten werden. Hierzu zählen beispielsweise Landnutzungsrechte, Umweltschutzvorgaben, Korruptionsgesetze oder Menschen- und Arbeitsrechte.

Geolokalisierung ist von zentraler Bedeutung

Eine wichtige Rolle spielen effiziente Prozesse im Hinblick auf eine präzise Geolokalisierung: So ist es insbesondere erforderlich, entsprechende Geodaten von vorgelagerten Lieferanten zu beschaffen und zu verifizieren. Relevant sind hierbei Daten von allen Flächen, auf denen die genannten Güter in den Ursprungsländern produziert werden. Eine weitere Herausforderung besteht im Umgang mit den immensen Datenmengen, welche die Basis für die Berichterstattung bilden. Hierzu zählen das Erfassen, Sammeln, Verwalten und Melden sämtlicher zur Einhaltung der EUDR-Compliance erforderlichen Informationen. 

Zudem ist sicherzustellen, dass alle Daten in korrekter, aktueller und leicht verfügbarer Form bereitstehen und auch möglichen Audits durch Behörden standhalten. Dieses Thema betrifft in starkem Maße große Unternehmen, die von besonders unüberschaubaren und komplexen Lieferketten abhängig sind und beträchtliche Liefermengen handhaben müssen.

Aber auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) stellt die EUDR-Umsetzung vor Herausforderungen: Die Firmen müssen die gesetzlichen Anforderungen im Detail verstehen und entsprechende Folgen für sich ableiten. Erforderlich ist unter anderem ein Bewusstsein für potenzielle Risiken, gegen lokale Gesetze zu verstoßen. Hierfür bedarf es transparenter und gemeinschaftlicher Prozesse in der Lieferkette. 

Ein Beispiel: Auch wenn Unternehmen nicht direkt mit der Gewinnung von Kautschuk zu tun haben, sind sie bei Nichteinhaltung der lokalen Gesetzgebung in dessen Herstellung möglicherweise indirekt durch die Verwendung von Folgeerzeugnissen betroffen. In diesem Fall können die Firmen ihr Endprodukt nicht mehr auf dem EU-Markt anbieten, da die Vorstufen der Lieferkette nicht die regulatorischen Anforderungen erfüllen.

KI für die Umsetzung der EUDR-Vorgaben

Wie können nun Unternehmen jeglicher Größe, die betroffene Güter oder verwandte Produkte in die EU importieren, konkret vorgehen? Wie lassen sich hierbei die Herausforderungen im Zusammenhang mit der EUDR-Compliance erfolgreich stemmen? Hier ist vor allem der Einsatz moderner Technologien und umfassender Software-Plattformen zu empfehlen. Manche Komplettlösungen nutzen die fortschrittlichen Möglichkeiten künstlicher Intelligenz (KI) und bieten eine Vielzahl integrierter Funktionen, mit denen sich die Komplexität der EUDR-Umsetzung deutlich reduzieren lässt: So können beispielsweise die Erfassung und Verifizierung von Lieferantendaten durchgängig automatisiert und KI-gestützte Risikoanalysen auf der Grundlage von Geolokalisierung und Produktherkunft durchgeführt werden.

Auf diese Weise ist es möglich, potenziell risikobehaftete Produkte gezielt zu identifizieren und erfolgversprechende Strategien zur Risikominderung zu entwickeln. Dabei lässt sich mithilfe von Geolokalisierungsdaten der Ursprung von Gütern exakt kartieren und nachweisen. Zudem können Abbildungen von Entwaldungstrends auf Basis historischer Daten erstellt werden. Unternehmen profitieren dadurch von wertvollen Erkenntnissen, um ihre Lieferkette vorausschauend zu planen und zu steuern. Und schließlich erstellt so eine Plattform automatisch EU-konforme Berichte, die Unternehmen direkt bei den zuständigen Behörden einreichen können.

Fazit

Die EUDR wird in Kraft treten und damit für betroffene Unternehmen verpflichtend sein – so viel ist sicher. Verantwortlichen für das betriebliche Nachhaltigkeitsmanagement ist daher zu raten, sich schon jetzt hinreichend auf die Anforderungen vorzubereiten. Mit der Investition in eine integrierte, KI-gestützte Software-Plattform sind Firmen hierbei auf der sicheren Seite: Damit lässt sich die Komplexität der EUDR-Thematik verlässlich beherrschen und die Einhaltung der Vorschriften kontinuierlich sicherstellen. 

So ist gewährleistet, dass sämtliche unter die Entwaldungsverordnung fallenden Produkte vollständig rechtskonform sind. Dies schützt vor Strafzahlungen und sichert den beständigen Zugang zum EU-Markt. Zudem lässt sich das Risiko unterbrochener Lieferketten minimieren und die Beachtung höchster Nachhaltigkeitsstandards im Hinblick auf den Schutz des Regenwalds garantieren.


Schlagworte zum Thema:  EU-Verordnung, Unternehmen, Umweltschutz