Kurzbeschreibung
Sämtliche Meldungen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sind an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu erstatten. Die wichtigsten Informationen zur Erreichbarkeit und die Bankdaten der Minijob-Zentrale sind hier aufgeführt.
Meldungen
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- Beitragszahlungen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind an die Minijob-Zentrale zu leisten.
- Soweit infolge der Zusammenrechnung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander oder mit nicht geringfügig entlohnten Beschäftigungen Versicherungspflicht eintritt, sind die Meldungen an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse abzugeben.
- Die Übermittlung der Meldungen für geringfügig Beschäftigte an die Minijob-Zentrale muss im maschinellen Meldeverfahren erfolgen.
Erreichbarkeit
Anschrift: | Minijob-Zentrale, 45115 Essen |
E-Mail: | minijob@minijob-zentrale.de |
Telefon: | 0355 2902-70799 täglich 24 Stunden erreichbar; Empfehlung bei speziellen Fragen: montags bis freitags 7:00 bis 17:00 Uhr ein Rückruf-Service ist ebenso eingerichtet |
Fax: | 0201 384-979797 |
Bankverbindungen der Minijob-Zentrale
Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewährleisten, sollte im Verwendungszweck der Überweisung die achtstellige Betriebsnummer ohne Vorsätze an erster Stelle und anschließend der jeweilige Beitragsmonat angegeben werden.
Bank | IBAN | BIC/SWIFT-Code |
---|---|---|
Commerzbank AG, Cottbus | DE86 1804 0000 0156 6066 00 | COBADEFF180 |
Deutsche Bank AG, Cottbus | DE60 1207 0000 0511 0382 00 | DEUTDEBB180 |
Landesbank Hessen-Thüringen | DE17 3005 0000 0000 6666 44 | WELADEDD |
Weitere Informationen zur Überweisung und dem möglichen SEPA-Lastschriftverfahren können Sie auf der Homepage der Minijob-Zentrale nachlesen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
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