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Muster der Umsatzsteuererklärung 2020

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BMF, Schreiben vom 1.7.2020, III C 3 – S 7344/19/10002 :001 (DOK 2020/0663282), BStBl I 2020, 600

Bezug: BMF vom 17.12.2019 – III C 3 – S 7344/19/10002 :001 (2019/1094946) – (BStBl 2020 I Seite 99)
  und vom 11. Juni 2020 – III C 3 – S 7344/19/10002 :001 (2020/0579143) –

1 Anlage

Bezugnehmend auf das o.g. BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2019, mit dem für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2020 die Vordruckmuster USt 2 A (Umsatzsteuererklärung 2020) und USt 2 E (Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2020) sowie die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2020 und Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2020 eingeführt wurden, gilt Folgendes:

(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2020 wird das beiliegende Vordruckmuster neu bekannt gegeben:

– USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020

(2) Durch Artikel 3 Nummer 3 i. V. m. Artikel 12 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl I 2020 S. 1512) wird mit Wirkung zum 1. Juli 2020§ 28 Absatz 1 und 2 UStG neu gefasst. Danach gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 ein allgemeiner Steuersatz von 16 % und ein ermäßigter Steuersatz von 5 %. Auf Grund der Steuersatzänderungen wurden die Erläuterungen in dem Vordruckmuster USt 2 E angepasst.

(3) Das diesem Schreiben beigefügte Vordruckmuster ersetzt mit Wirkung vom 1. Juli 2020 das mit o.g. BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2019 eingeführte Vordruckmuster USt 2 E (Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2020). Die Vordruckmuster USt 2 A (Umsatzsteuererklärung 2020) sowie die Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2020 und Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2020 bleiben unverändert bestehen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlich...

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