Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend
Die Arbeit in einer Steuerkanzlei ist häufig mit Dienstfahrten verbunden. Bei kleineren Kanzleien sind es meist kurze Strecken, die mit dem Pkw zurückgelegt werden. Bei größeren Kanzleien kommen regelmäßig Zug- oder Flugreisen vor. Im Rahmen einer Dienstreiserichtlinie kann der Arbeitgeber (in Abstimmung mit dem Betriebsrat) die Grundlagen für eine auf Bahn und ÖPNV ausgerichtete betriebliche Mobilität legen. Natürlich lassen sich dort auch die übrigen betrieblich gewollten Mobilitätsangebote (wie Pooling von Dienstfahrzeugen, Carsharing, Dienstfahrräder) aufnehmen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Attraktivierung der Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Es wird geregelt, in welchen Fällen die Bahn dem Flugzeug vorzuziehen ist und wann eine Straßenbahnfahrt gegenüber der Nutzung des privaten Pkw für Dienstfahrten vorzuziehen ist. Dabei kann die Richtlinie als Empfehlung oder als Grundlage für die Anerkennung der Kosten im Rahmen der Reisekostenabrechnung formuliert werden. Spätestens damit wird ein Umdenken in der Belegschaft erzielt.
Eine übliche Maßnahme für die Attraktivierung der ÖPNV-Nutzung ist die Bezuschussung (oder die komplette Kostenübernahme) von Jobtickets. Noch selten ist die Verwendung eines Mobilitätsbudgets statt oder in Ergänzung eines Jobtickets (z. B. https://www.deutschebahnconnect.com/de/produkte/mobilitaetsbudget (letztes Abrufdatum: 27.11.2020)). Das Jobticket ist i. d. R. eine Jahreskarte für das regionale Netzgebiet (auch für die private Nutzung). Die Konditionen werden von dem lokalen Verkehrsdienstleister oder einem Verkehrsverbund festgelegt und erfordern häufig eine Mindestabnahme. Diejenigen Beschäftigten, die bereits vorher mehr oder weniger den ÖPNV genutzt haben, lassen sich damit zu einer stärkeren Nutzung motivieren. Allerdings sind nur wenige ÖPNV-Nutzer durch ein Jobticket umzustimmen. Die Bereitschaft der Nutzung nimmt dann zu, wenn parallel mit der Einführung eines Jobtickets die kostenfreie Bereitstellung von Parkplätzen auf dem Kanzleigelände endet oder die Bezuschussung dieser Parkplätze reduziert bzw. eingestellt wird.
Neben dem Angebot eines Jobtickets kann sich auch die Bezuschussung von Zeitkarten des ÖPNV oder von Fahrkarten bzw. Zeitkarten der Deutschen Bahn anbieten. Neben der Attraktivierung von Bahn und ÖPNV bei den Beschäftigten sollten auch entsprechende Informationen für Besucher der Kanzlei verfügbar sein. Neben Broschüren kann dies über eine Bildschirmanzeige erfolgen, die die Abfahrtszeiten der ÖPNV-Linien für die in der Nachbarschaft liegende(n) Haltestelle(n) umfasst. Viele Verkehrsunternehmen bieten zudem bereits Informationen zum Fahrplan in Echtzeit an. Diese dynamische Fahrgastinformation lässt sich i. d. R. auch in die Bildschirmanzeige der Steuerkanzlei integrieren. Mittlerweile bieten auch Plattformen wie Qixxit oder Moovel entsprechende Informationen.