Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend
1.1 Überblick über das Beratungsfeld
Kontinuität ist gut. Sie verhilft zu einem entspannten Arbeiten und stärkt das Vertrauen der Kunden einer Steuerkanzlei in ihren Steuerberater und sein Team. Das gilt für die von fast jeder Kanzlei erbrachten Leistungen, wie die Erbringung von Steuerberatungsleistungen, die Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung (und Personalabrechnung), die Aufstellung von Jahresabschlüssen, die Unterstützung von Betriebsprüfungen (sowie von Verfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen) oder die Prüfung von Jahresabschlüssen. Kontinuität ist gut, gleichwohl stehen viele Steuerkanzleien angesichts neuer digitaler Wettbewerbsangebote für klassische Leistungen der Steuerberatung vor der Frage, wie sich das Leistungsspektrum ausweiten lässt.
Entsprechend suchen Steuerkanzleien nach weiteren Dienstleistungsbereichen, die sie zusätzlich für ihre Klienten erbringen können. Dazu gehören betriebswirtschaftliche Beratung, Finanz- und Vermögensberatung, Rechtsberatung (mit dazu befugten Rechtsanwälten) oder auch weitere Dienstleistungen wie die Wahrnehmung von Notariatsaufgaben oder das Angebot von Leistungen als Gutachter (z. B. zu betrieblichem Arbeitsschutz, Datenschutz o. ä.). Ein weiteres interessantes Betätigungsfeld liegt in der Erbringung von Beratungsleistungen für die nachhaltige Entwicklung der Mandanten.
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung zeichnet sich für dieses Beratungsfeld ein interessantes Marktpotenzial ab. Zudem erwarten die Mandanten von ihrem Steuerberater eine umfassende Unterstützung auch in neuen Themengebieten. Genau hier kann sich die Steuerkanzlei positionieren und so die bisherigen Mandanten kontinuierlich mit zusätzlichen Leistungen unterstützen sowie neue Mandanten mit Beratungsleistungen zur nachhaltigen Entwicklung für die Kanzlei gewinnen.
Dieser Leitfaden ermöglicht den systematischen Aufbau des Beratungsangebots der Kanzlei für die nachhaltige Entwicklung seiner Mandanten. Die vorgestellten Beratungsleistungen sind berufsrechtlich zulässig und ermöglichen neben wirtschaftlichen Vorteilen auch eine Verbesserung der Positionierung der Kanzlei bei bestehenden und potentiellen Beschäftigten sowie die Verbesserung der Kooperationspotenziale mit anderen Unternehmen. Die Darstellung erleichtert durch praxistaugliche Anwendungshilfen die Umsetzung im betrieblichen Alltag. Zusätzlich profitiert die Bindung und das Vertrauensverhältnis der Mandanten in die Steuerkanzlei.
Die Schwerpunkte dieses Leitfadens konzentrieren sich auf die folgenden Felder:
- Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle bei Mandanten
- Beratung bei der Weiterentwicklung der Unternehmenssteuerung
- Aufbau von Nachhaltigkeitsberichten bei Mandanten
- Bewertung der wirtschaftlichen Effekte von Maßnahmen der nachhaltigen Entwicklung
- Gründungsberatung und Beratung von Ausgründungen
- Beratung bei der Einführung von New-Work-Konzepten
1.2 Benötigte Fähigkeiten
Der Start in die Beratung zu Themen der nachhaltigen Entwicklung erfordert eine klare strategische Zielsetzung und die Weiterentwicklung der für die Beratung notwendigen Kompetenzen. Dabei sollten die Ziele nach dem SMART-Prinzip orientiert sein. SMARTe Ziele sind (S)pezifisch, (M)essbar, (A)ngemessen, (R)ealistisch und (T)erminiert. Dies gilt auch für die vorgesehenen strategischen Ziele für den Aufbau von Beratungsangeboten für die nachhaltige Entwicklung.
Die Beratung von Unternehmen ist einerseits eine wissensintensive und andererseits eine vertrauensbezogene Dienstleistung. Es handelt sich um eine sehr personenbezogene Leistung. Wie auch die Steuerberatung basiert Sie auf Methoden- und Fachwissen und auf einer guten persönlichen Beziehung des Beraters zu seinem Kunden. Für das Angebot der meisten in den nachfolgenden Abschnitten vorgestellten Beratungsangebote verfügt ein Steuerberater bereits über die notwendige Fachkunde. Dazu zählt insbesondere das erforderliche Know-how in der Beratung von Unternehmen. Neben guten Fachkenntnissen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung sind eine Reihe von persönlichen Fähigkeiten sicherzustellen. Dazu zählen insb. Systemdenken, Kommunikationskompetenzen, Moderationskompetenzen, Problemlösungsfähigkeiten, Kenntnisse im Projektmanagement, Organisationsfähigkeiten sowie Fähigkeiten zum Konfliktmanagement.
In der Regel wird eine Weiterbildung für den Kanzleiinhaber und die für die Unternehmensberatung vorgesehenen Personen in den Kompetenzbereichen Geschäftsmodellentwicklung und nachhaltige Entwicklung nützlich sein. Dabei kann das vorliegende Beratungspaket helfen, wie auch die eine oder andere Schulung. Beispielhaft bietet die AKAD einen Fernlehrgang "Experte für Nachhaltigkeit und Veränderungsprozesse" an, die TÜV Rheinland bietet den Lehrgang "Nachhaltigkeitsmanager" an und die SRH Hochschule das Zertifikat "CSR- und Nachhaltigkeitsmanagement" an. Neben der beruflichen Weiterbildung zählen dann die in Praxisprojekten gemachten Erfahrungen im Sinne eines Nachweises der Tätigkeitsfelder der in dem neuen Beratungsangebot einbezogenen Beschäftigten d...