David R. Dietsch LL.B.[*]
Mit der Implementierung der Quick-Fixes in das deutsche Umsatzsteuergesetz avancierte die Zusammenfassende Meldung von einer bloßen formalen Berichtspflicht zu einer relevanten Voraussetzung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen. In diesem Zusammenhang vertritt die Finanzverwaltung die Meinung, dass für innergemeinschaftliche Lieferungen die Steuerbefreiung im Falle einer verfristeten Zusammenfassenden Meldung gänzlich zu versagen ist. Diese Ansicht ist allerdings weder mit nationalem Recht noch mit unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar.
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