Sachbezüge: § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG eröffnet die Möglichkeit der Pauschalierung für Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG. Hierzu gehören insbesondere

  • Transportmöglichkeiten im Rahmen eines Werkverkehrs, sofern dieser nicht nach § 3 Nr. 32 steuerfrei ist oder
  • die Gestellung eines Firmenfahrzeugs mit oder ohne Fahrer.

Unentgeltlich ist die Beförderung, wenn dem Arbeitnehmer keine eigenen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen.

Verbilligt erfolgt die Beförderung, soweit dem Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geringere Aufwendungen entstehen als einem fremden Dritten auf der gleichen Wegstrecke bei Benutzung des gleichen Verkehrsmittels.

Teilstrecke ausreichend: Die Beförderung muss zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen. Ausreichend ist bereits, wenn die Beförderung nur über einen Teil der gesamten Wegstrecke erfolgt. Dabei muss die Wohnung des Arbeitnehmers nicht der Ausgangspunkt der Beförderung sein.

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