Dr. Lars H. Haverkamp, LL.M. (Christchurch) / Sara Meinert, LL.M.[*]

Aktuell mehren sich Entscheidungen der Finanzgerichte zum Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht im finanzbehördlichen Verfahren. Mit Spannung werden klärende Entscheidungen des BFH erwartet, ob sich aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO ein Akteneinsichtsrecht ableiten lässt. Ausnahmslos bejaht hat diese Frage bisher nur das FG Saarland in seiner Entscheidung vom 3.4.2019 (FG Saarl. v. 3.4.2019 – 2 K 1002/16, EFG 2019, 1217). Die Rechtsprechung anderer Finanzgerichte hierzu ist im Ergebnis vergleichsweise restriktiv, wobei eine Auskunft über den Inhalt der Finanzamtsakte grds. nicht vollständig abgelehnt wird. Die Begründungen zum Umfang eines Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsrechts sind vielfältig. Gleichwohl sollten sich Steuerpflichtige nicht von einem Antrag auf Akteneinsicht oder jedenfalls auf Auskunft über den Akteninhalt abschrecken lassen. Dieser Beitrag soll eine Hilfestellung geben, worauf Steuerpflichtige im Lichte der FG-Rechtsprechung bei der Antragstellung auf Akteneinsicht und auf Auskunft achten sollten.

[*] Dr. Lars H. Haverkamp, LL.M. (Christchurch), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner und Sara Meinert, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Senior Associate, beide Eversheds Sutherland, Düsseldorf.

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