Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin aus Niedersachsen hat ein Gehalt von 8.800 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer. Sie ist privat kranken- und pflegeversichert (Arbeitgeberzuschuss 250 EUR KV + 25 EUR PV, Basisschutz 400 EUR). Die 2025 neu abgeschlossene Direktversicherung wird durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 644 EUR monatlich finanziert.
Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?
Ergebnis
Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2025 sind somit jährlich höchstens 7.728 EUR (8 % von 96.600 EUR) bzw. monatlich 644 EUR steuerfrei. In der Sozialversicherung liegt die beitragsfreie Obergrenze bei jährlich 3.864 EUR (4 % von 96.600 EUR) bzw. monatlich 322 EUR.
Der Arbeitgeber ist nicht zu einem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, da die Arbeitnehmerin auch nach der Gehaltsumwandlung über den Beitragsbemessungsgrenzen liegt und der Arbeitgeber somit keine SV-Beiträge einspart.
Gehalt |
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8.800,00 EUR |
Gehaltsumwandlung |
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- 644,00 EUR |
Direktversicherung (steuerfrei) |
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644,00 EUR |
Gesamtbruttoverdienst |
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8.800,00 EUR |
Steuerbrutto |
8.156,00 EUR |
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Sozialversicherungsbrutto RV/AV (begrenzt auf BBG) |
8.050,00 EUR |
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Lohnsteuer |
2.090,91 EUR |
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Solidaritätszuschlag |
50,98 EUR |
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Gesamtabzug Steuern |
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- 2.141,89 EUR |
Rentenversicherung (9,3 %) |
748,65 EUR |
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Arbeitslosenversicherung (1,3 %) |
104,65 EUR |
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Gesamtabzug Sozialversicherung |
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- 853,30 EUR |
Gesetzliches Netto |
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5.804,81 EUR |
Abzug Direktversicherung (aus Umwandlung) |
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- 644,00 EUR |
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung |
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+ 250,00 EUR |
Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung |
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+ 25,00 EUR |
Auszahlungsbetrag |
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5.435,81 EUR |
Der Direktversicherungsbeitrag ist lohnsteuerfrei und wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei. Im Gegenzug ist die Rente, die im Versorgungsfall aus dieser Direktversicherung gezahlt wird, in voller Höhe einkommensteuerpflichtig.