Sachverhalt
Für einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 1.885,50 EUR ist in der ELStAM-Datenbank ein Freibetrag i. H. v. 1.200 EUR jährlich bzw. 100 EUR monatlich eingetragen.
Wie wirkt sich dieser Freibetrag bei der Entgeltabrechnung aus?
Ergebnis
Lohnsteuerfreibeträge, die in der ELStAM-Datenbank eingetragen wurden, sind immer persönliche Freibeträge des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss den Freibetrag selbst beim Finanzamt beantragen; der Arbeitgeber muss sich nicht um die Gründe für die Eintragung kümmern.
Berücksichtigung bei der Entgeltabrechnung |
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Bruttolohn |
1.885,50 EUR |
Abzgl. monatl. Steuerfreibetrag |
- 100,00 EUR |
Steuerpflichtiger Bruttolohn |
1.785,50 EUR |
Sozialversicherungspflichtiges Entgelt |
1.885,50 EUR |
Die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden bei einem Betrag von 1.785,50 EUR aus der Lohnsteuertabelle abgelesen. Der Steuerfreibetrag wirkt sich monatlich steuermindernd für den Arbeitnehmer aus. Der Freibetrag von 100 EUR gilt nur für den Lohnsteuerabzug und wird daher nicht bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt.