Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III, mit einem Kind (15 Jahre), erzielt im April 2025 infolge von Kurzarbeit ein Bruttoentgelt von 1.835 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er 2.455 EUR brutto verdient.
Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet?
Ergebnis
Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von 67 %. Der Leistungsbetrag ergibt sich nach der Tabelle der BA als Differenzbetrag zwischen den maßgeblichen rechnerischen Leistungssätzen des pauschalierten monatlichen Sollentgelts und des pauschalieren monatlichen Istentgelts.
Gerundetes Sollentgelt |
2.460,00 EUR |
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Rechnerischer Leistungssatz aus dem Sollentgelt |
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1.318,56 EUR |
Gerundetes Istentgelt |
1.840,00 EUR |
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Rechnerischer Leistungssatz aus dem Istentgelt |
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986,24 EUR |
Differenz der rechnerischen Leistungssätze = Kurzarbeitergeld (Leistungssatz aus dem Sollentgelt – Leistungssatz aus dem Istentgelt) |
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332,32 EUR |
Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung:
Für die Berechnung der SV-Beiträge ist zwischen dem tatsächlich erzielten Entgelt und dem Kurzarbeitergeld zu unterscheiden:
- Für die SV-Beiträge aus dem tatsächlich erzielten Entgelt gelten die allgemeinen Regelungen zur Berechnung, Tragung und Zahlung der Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung.
- SV-Beiträge aus dem Kurzarbeitergeld sind zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu entrichten, nicht jedoch zur Arbeitslosenversicherung. Als beitragspflichtige Einnahme ist ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem ungerundeten Soll- und Istentgelt zugrunde zu legen.
- Die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden SV-Beiträge (einschließlich des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung) sind allein vom Arbeitgeber zu tragen.
Abrechnungsmonat April 2025 |
Brutto-Sollentgelt |
2.455,00 EUR |
Abzgl. Brutto-Istentgelt |
- 1.835,00 EUR |
Differenz |
620,00 EUR |
Fiktives Entgelt für Beitragsberechnung Kurzarbeitergeld (620 EUR x 80 %) |
496,00 EUR |
Beitragspflichtige Einnahmen |
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KV / PV |
RV |
ALV |
SV Entgelt |
1.835,00 EUR |
1.835,00 EUR |
1.835,00 EUR |
SV Fiktives Entgelt |
496,00 EUR |
496,00 EUR |
0,00 EUR |
SV Gesamt |
2.331,00 EUR |
2.331,00 EUR |
1.835,00 EUR |
Lohnsteuerrechtliche Beurteilung
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Als Entgeltersatzleistung unterliegt es jedoch dem steuerlichen Progressionsvorbehalt, d. h. es wird als Einkommen bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.