Sachverhalt
Ein Beamter arbeitet bei der Stadtverwaltung. Er ist privat krankenversichert.
Zusätzlich arbeitet er samstags in einem Büro und erledigt dort allgemeine Schreibarbeiten. Der vereinbarte Stundenlohn beträgt 12,50 EUR pro Stunde, bei einer monatlichen Arbeitszeit von 22 Stunden. Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitnehmer bei der Nebentätigkeit verzichtet. Vereinbarungsgemäß übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer.
Wie wird die Nebentätigkeit lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich behandelt?
Ergebnis
Für die Haupttätigkeit als Beamter bei der Stadtverwaltung besteht in allen Zweigen keine Sozialversicherungspflicht. Die Lohnsteuer und die ggf. anfallenden Annexsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) werden nach den ELStAM einbehalten.
Die Nebenbeschäftigung im Büro mit 275 EUR monatlich ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Pauschalabgaben zur Sozialversicherung von 15 % (15 % RV, 0 % KV) zzgl. Pauschalsteuern von 2 % abführt.
Der Arbeitgeber muss folgende Beträge an die Minijob-Zentrale abführen: | |
Rentenversicherung: 15 % v. 275 EUR | 41,25 EUR |
Krankenversicherung: 0 % v. 275 EUR | + 0,00 EUR |
U1 (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit): 1,1 % v. 275 EUR | + 3,02 EUR |
U2 (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft): 0,24 % v. 275 EUR | + 0,66 EUR |
Insolvenzgeldumlage: 0,06 % v. 275 EUR | + 0,17 EUR |
Pauschale Lohnsteuer: 2 % v. 275 EUR | + 5,50 EUR |
Gesamt | 50,60 EUR |
Die Beitragshöhe zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) ist von der Branche des Betriebes abhängig. |
Die Pflicht zur Abführung von pauschalen Krankenversicherungsbeiträgen besteht nur für Personen, die gesetzlich krankenversichert sind. Hierzu zählt auch die freiwillige Krankenversicherung.
Für Personen, die nicht gesetzlich oder freiwillig krankenversichert sind, müssen durch den Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt werden. Bei 275 EUR Arbeitslohn spart der Arbeitgeber monatlich 35,75 EUR Beiträge.
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