FinMin Brandenburg, Erlaß v. 3.12.2010, o.Az.

Bescheinigungsverfahren zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Umsatzsteuergesetzes 2005

Gemäß § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

1. Zuständige Landesbehörden für Bescheinigungen nach § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG sind:

1.1 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie das

Landesamt für Soziales und Versorgung

Lipezker Straße 45

03038 Cottbus

für Bildungseinrichtungen, soweit diese auf einen Beruf oder auf eine – vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende – Prüfung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft vorbereiten;

für alle Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen von Berufen für Altenpflegerinnen/Altenpfleger und für Altenpflegerhelferinnen und Altenpflegehelfer;

für die Weiterbildungseinrichtungen von sozialen Berufen mit Ausnahme der Berufe Erzieherin/Erzieher, Sonderpädagogin/Sonderpädagoge, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge;

1.2 das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

für alle Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen in den Bereichen Erzieherausbildung, Sonderpädagogenausbildung, Sozialpädagogenausbildung, Kindertageseinrichtungen und Schulen;

1.2.1 das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder)

Gerhard-Neumann-Straße 3

15236 Frankfurt (Oder)

für Träger anerkannter Ergänzungsschulen;

1.2.2 die Staatlichen Schulämter gemäß ihren regionalen Zuständigkeiten

für alle ordnungsgemäß angezeigten freien Einrichtungen, in denen Nachhilfeunterricht erteilt wird;

1.3 das Ministerium der Finanzen

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

für Fortbildungsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich;

für Bildungseinrichtungen, die für die Prüfung zum Steuerberater, Steuerfachwirt und Steuerfachgehilfen vorbereiten;

1.4 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft das

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Dienstsitz Ruhlsdorf

Dorfstraße 1

14513 Teltow

für Privatschulen und Bildungseinrichtungen, soweit sie auf einen land- und forstwirtschaftlichen Beruf oder auf eine staatliche Prüfung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft vorbereiten,

und das

Landesamt für Bauen und Verkehr

Lindenallee 51

15366 Hoppegarten

für Fahrschulen;

für Bildungseinrichtungen, die auf einen Beruf oder eine staatliche Prüfung im Bereich des Verkehrswesens vorbereiten oder Schulungen zum Erwerb gesetzlich geforderter Sachkunde durchführen;

1.5 das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

Salzburger Straße 21 – 25

10825 Berlin

für Bildungseinrichtungen, die auf die rechtswissenschaftlichen Staatsprüfungen vorbereiten;

für Bildungseinrichtungen, die der beruflichen Fortbildung in der Justiz dienen (Justizakademie des Landes Brandenburg);

1.6 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz das

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Abteilung Gesundheit

Wünsdorfer Platz 3

15806 Zossen

für alle Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen von Fachberufen des Gesundheitswesens mit Ausnahme der Berufe in der Altenpflege;

für Heilpraktikerschulen;

1.7 das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Dortustraße 36

14467 Potsdam

für Einrichtungen zur Vorbereitung auf Prüfungen in oder nach einem Hochschulstudium, für staatlich anerkannte Hochschulen sowie für Einrichtungen, die der Aufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterliegen;

für Fortbildungsmaßnahmen des eigenen Geschäftsbereichs;

1.8 für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern

Polizeipräsidium Frankfurt (Oder)

Nuhnenstraße 40

15234 Frankfurt (Oder)

Polizeipräsidium Potsdam

Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13

14467 Potsdam

Landeseinsatzeinheit der Polizei des Landes Brandenburg

Eiche

Kaiser-Friedrich-Str. 143

14469 Potsdam

Zentraldienst der Polizei

Wünsdorf

Am Baruther Tor 20

15806 Zossen

Landeskriminalamt Brandenburg

Tramper Chaussee 1

16225 Eberswalde

für Bildungseinrichtungen, die der beruflichen Fortbildung im Bereich der Polizei dienen,

und

Brandenburgischer IT-Dienstleister

Dortustraße 46

14467 Potsdam

für Bildungseinrichtungen, die der beruflichen Fortbildung des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg im Bereich der IT dienen.

2. Die Aufgabe der zuständigen Landesbehörde besteht darin, die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen Beruf oder eine Prüfung im Sinne des § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG festzustellen. Hierzu sollten insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

2.1 Sind der Lehrstoff und die Art seiner Vermittlung geeignet, um auf einen Beruf oder eine Prüfung vorzubereiten? Bei der...

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