FinMin Brandenburg, Erlaß v. 3.12.2010, o.Az.
Bescheinigungsverfahren zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Umsatzsteuergesetzes 2005
Gemäß § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.
1. Zuständige Landesbehörden für Bescheinigungen nach § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG sind:
1.1 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie das
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45
03038 Cottbus
für Bildungseinrichtungen, soweit diese auf einen Beruf oder auf eine – vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende – Prüfung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft vorbereiten;
für alle Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen von Berufen für Altenpflegerinnen/Altenpfleger und für Altenpflegerhelferinnen und Altenpflegehelfer;
für die Weiterbildungseinrichtungen von sozialen Berufen mit Ausnahme der Berufe Erzieherin/Erzieher, Sonderpädagogin/Sonderpädagoge, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge;
1.2 das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
für alle Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen in den Bereichen Erzieherausbildung, Sonderpädagogenausbildung, Sozialpädagogenausbildung, Kindertageseinrichtungen und Schulen;
1.2.1 das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder)
Gerhard-Neumann-Straße 3
15236 Frankfurt (Oder)
für Träger anerkannter Ergänzungsschulen;
1.2.2 die Staatlichen Schulämter gemäß ihren regionalen Zuständigkeiten
für alle ordnungsgemäß angezeigten freien Einrichtungen, in denen Nachhilfeunterricht erteilt wird;
1.3 das Ministerium der Finanzen
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
für Fortbildungsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich;
für Bildungseinrichtungen, die für die Prüfung zum Steuerberater, Steuerfachwirt und Steuerfachgehilfen vorbereiten;
1.4 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft das
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Dienstsitz Ruhlsdorf
Dorfstraße 1
14513 Teltow
für Privatschulen und Bildungseinrichtungen, soweit sie auf einen land- und forstwirtschaftlichen Beruf oder auf eine staatliche Prüfung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft vorbereiten,
und das
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
für Fahrschulen;
für Bildungseinrichtungen, die auf einen Beruf oder eine staatliche Prüfung im Bereich des Verkehrswesens vorbereiten oder Schulungen zum Erwerb gesetzlich geforderter Sachkunde durchführen;
1.5 das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
Salzburger Straße 21 – 25
10825 Berlin
für Bildungseinrichtungen, die auf die rechtswissenschaftlichen Staatsprüfungen vorbereiten;
für Bildungseinrichtungen, die der beruflichen Fortbildung in der Justiz dienen (Justizakademie des Landes Brandenburg);
1.6 für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz das
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Abteilung Gesundheit
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
für alle Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen von Fachberufen des Gesundheitswesens mit Ausnahme der Berufe in der Altenpflege;
für Heilpraktikerschulen;
1.7 das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dortustraße 36
14467 Potsdam
für Einrichtungen zur Vorbereitung auf Prüfungen in oder nach einem Hochschulstudium, für staatlich anerkannte Hochschulen sowie für Einrichtungen, die der Aufsicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur unterliegen;
für Fortbildungsmaßnahmen des eigenen Geschäftsbereichs;
1.8 für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern
Polizeipräsidium Frankfurt (Oder)
Nuhnenstraße 40
15234 Frankfurt (Oder)
Polizeipräsidium Potsdam
Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13
14467 Potsdam
Landeseinsatzeinheit der Polizei des Landes Brandenburg
Eiche
Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
Zentraldienst der Polizei
Wünsdorf
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
Landeskriminalamt Brandenburg
Tramper Chaussee 1
16225 Eberswalde
für Bildungseinrichtungen, die der beruflichen Fortbildung im Bereich der Polizei dienen,
und
Brandenburgischer IT-Dienstleister
Dortustraße 46
14467 Potsdam
für Bildungseinrichtungen, die der beruflichen Fortbildung des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg im Bereich der IT dienen.
2. Die Aufgabe der zuständigen Landesbehörde besteht darin, die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen Beruf oder eine Prüfung im Sinne des § 4 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG festzustellen. Hierzu sollten insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:
2.1 Sind der Lehrstoff und die Art seiner Vermittlung geeignet, um auf einen Beruf oder eine Prüfung vorzubereiten? Bei der...
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