Gewinne aus Rennwetten, die nicht in einem gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb anfallen, unterliegen nicht der Einkommensteuer[1]. Der Grund hierfür liegt darin, dass es – ebenso wie bei Spielgewinnen – am Verhältnis von Leistung und Gegenleistung fehlt:
- weder die Spieltätigkeit
- noch der Spieleinsatz
stellen Leistungen dar, die durch den Spielgewinn vergütet werden[2]. Beachten Sie: Anders sieht es beim Betrieb eines Rennstalls aus, der selbst an Rennen teilnimmt. Die Einkünfte aus dem Betrieb (z.B. eines Trabrennstalls) sind nicht als wettähnliche Gewinne generell steuerfrei[3].
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