Die gesetzlichen Regelungen zu ESG (Environmental, Social, Governance) mehren sich. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU‘s) sind am ehesten betroffen vom
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Aufgriffsschwelle ab dem Geschäftsjahr 2025: >250 Mitarbeiter und 20 Mio. EUR Umsatz oder 40 Mio. EUR Bilanzsumme) sowie dem
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (gegenwärtig noch >1.000 Mitarbeiter; Anwendungsbereich wird mutmaßlich erweitert).
a) Pflichten
Aus der CSRD folgt die Pflicht, in einem ESG-Reporting offenzulegen, wie sich ihre Aktivitäten auswirken auf
- die Umwelt,
- die Gesellschaft und
- die Mitarbeiter.
Dazu gehören z.B. Aspekte wie der Energieverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Einhaltung der Menschenrechte, die Arbeitsbedingungen oder Fragen der Unternehmensethik.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz besteht die Pflicht zur Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken innerhalb internationaler Lieferketten.
b) Folgen für Mittelstandstransaktionen
Auch wenn KMU’s im Einzelfall noch nicht den vorgenannten Regelungen unterfallen und somit keine gesetzliche Reporting-Verpflichtung besteht, bedeutet dies nicht, dass diese Unternehmen keinen entsprechenden Aufwand unternehmen müssen. Vielmehr sehen sich auch KMU’s mit vergleichbaren Anforderungen von Banken oder Kundenseite konfrontiert.
Zunehmende Bedeutung i.R.d. Due Diligence: Vor diesem Hintergrund nehmen auch ESG-Themen einen zunehmend prominenten Raum i.R.d. Due Diligence bei Mittelstandstransaktionen ein. Ein Marktstandard für die Prüfung sowie für die Abbildung von ESG-Themen in der Kaufvertragsdokumentation hat sich hier noch nicht gebildet. Es erfolgt vielmehr eine Annäherung im Einzelfall je nach Branche. Üblicherweise wird mit auf das jeweilige Zielunternehmen individualisierten Checklisten gearbeitet und insbesondere das Vorhandensein von Management- und Kontrollsystemen und Verantwortlichkeiten im Zielunternehmen untersucht.
c) ESG-Themen
Environmental-Prüfung: Gegenstände der Environmental-Prüfung – in Abgrenzung zur üblichen Umwelt Due Diligence – sind das Vorhandensein, die Ausgestaltung sowie die Umsetzung einer Umweltrichtlinie, Berichte zu umweltrelevanten Vorfällen, primäre Energieträger sowie das Abfallbeseitigungssystem.
Social-Prüfung: Die Social-Prüfung – in Abgrenzung zur arbeitsrechtlichen Prüfung – hat regelmäßig zum Gegenstand: Vorhandensein einer Health & Safety Policy, Arbeitsplatzsicherheit, Vorhandensein von Verpflichtungen zur Vielfalt und Integration bei Neueinstellungen, Sicherstellung von Verbraucherschutz, Inklusion, Lieferketten sowie Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Governance-Scope: Typische Prüfungsgegenstände im Governance-Scope – in Abgrenzung zur üblichen gesellschaftsrechtlichen Prüfung – sind: Vorhandensein von Ethik-Kodex/Code of Conduct, Vorschriften/Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung, Mitarbeiterschulungen zu den genannten Themen, Unabhängigkeit der Aufsichtsorgane, Risikomanagementsysteme, Funktionalität der IT-Infrastruktur und – bei öffentlichen Aufträgen – Verbindungen zwischen den Entscheidungsträgern im Unternehmen und den staatlichen/behördlichen Akteuren.