Konstituierender Akt des Vereins ist die Gründungsversammlung. Sie hat im Wesentlichen 2 Aufgaben: zum einen die Satzung des Vereins mit dem erforderlichen Inhalt[1] zu beschließen und zum anderen den Vorstand zu wählen, der die Anmeldung zum Vereinsregister vorzunehmen hat.[2] Ein eingetragener Verein muss mindestens 7 Gründungsmitglieder[3] haben. Die Satzung ist ebenfalls von mindestens 7 Mitgliedern zu unterzeichnen.[4]

Die Bestellung des Vorstands erfolgt erst nach dem Beschluss der Satzung, da dann deren Bestimmungen über die Wahl des Vorstands Anwendung finden.

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