Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rechtsquellen im Steuerrecht / 4.2 Abkommensrecht (völkerrechtliche Verträge)

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Während das Europarecht im Regelfall alle Mitgliedstaaten gleichzeitig bindet und verpflichtet, ist dies bei den Doppelbesteuerungsabkommen anders. Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte oder für das in einem der beiden Vertragsstaat belegenen Vermögen zusteht. Ein solches Abkommen soll vermeiden, dass natürliche oder juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden. Dabei verzichten die beteiligten Staaten unter Umständen auf die Geltendmachung von Steueransprüchen, die ihnen nach nationalem Recht zustehen.

Es bestehen darüber hinaus Abkommen auf dem Gebiet der Amtshilfe und des Auskunftsaustauschs, die aktuell im Zuge der Diskussion über Steueroasen, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung in den politischen Fokus gelangten. In diesen Abkommen sind die Grundlagen und der Umfang zwischenstaatlichen Informationsaustausches zu Zwecken der Besteuerung geregelt. Außerhalb des Ertragssteuerrechts bestehen zudem Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern sowie Abkommen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit über 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Sie gehen grundsätzlich den anderen Steuergesetzen vor. Allerdings kann der Gesetzgeber jederzeit die Regelung eines Doppelbesteuerungsabkommens außer Kraft setzen (sog. Treaty overriding).

OECD-Muster

Doppelbesteuerungsabkommen fußen auf einem Muster, welches die OECD als Vorlage für die Verträge zweier Staaten entwickelt hat. Wichtig sind dabei die in den Kapiteln III und IV enthaltenen Verteilungsnormen, welche die Aufteilung der Besteuerungsrechte unter den beteiligten Staaten regeln. Dabei lassen sich zwei Handlungsalternativen unterscheiden, zwischen denen die Vertragsparteien wählen können: Zum einen die Anrechnungsmethode, zum anderen die Freistellungsmethode. Bei erstgenannter Vorgehensweise werden die Steuern des Quellenstaates im Ansässigkeitsstaat angerechnet, während bei der Freistellungsmethode die ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freigestellt werden. Dabei greift meist ein Progressionsvorbehalt.

Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den betroffenen Staaten, so richtet sich eine Vermeidung von Doppelbesteuerung nach den hierfür vorgesehenen Regelungen des jeweiligen innerstaatlichen Rechts. Innerhalb der Europäischen Union werden die Doppelbesteuerungsabkommen durch das vorrangige EU-Recht, insbesondere das primäre EU-Recht, die Regelungen des EU-Vertrages und hier insbesondere von den europäischen Grundfreiheiten überlagert.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 1.1.2025 (USTB 202 ... / 1. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer
    1.411
  • Trennungsunterhalt / 5 Steuerliche Berücksichtigung
    1.085
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    971
  • Umsatzsteuer bei Betriebskostenabrechnung für Mietverhäl ... / 1. Betriebskostenabrechnung zwischen Vermieter und Mieter
    857
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    692
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    501
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    467
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    423
  • Änderungsvorschriften / 3 Änderung von Steuerbescheiden
    415
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug
    406
  • Geschäftsfähigkeit / 4 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger zwischen 7 und 18 Jahren
    392
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    389
  • Einsatzwechseltätigkeit / 2.2 Verpflegungskosten
    331
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.6 Hofstelle
    330
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung
    323
  • Honorargestaltung für Steuerberater 01/2019 / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen
    322
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    317
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts / 1.1 Fehlerhafter Adressat
    316
  • Weilbach, GrEStG § 3 Allgemeine Ausnahmen von der Besteu ... / 8 Grundstückserwerb durch Verwandte in gerader Linie und ihnen gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
    314
  • Erbschaftsteuererklärung ab dem 1.7.2016 / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)
    307
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA: 183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
Fahnenmasten
Bild: Haufe Online Redaktion

Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob ganz oder teilweise eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sog. 183-Tage-Schreiben. Ergänzend hat die Verwaltung Regelungen zum Lohnsteuerverfahren getroffen.


Auswertung angekaufter Steuer-CDs läuft: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in den VAE
Burj Khalifa
Bild: Tim Reckmann ⁄ pixelio

Dubai, bisher ein (Steuer-) Paradies, hat sich jüngst als bevorzugter Standort für "Influencer", also Personen mit großer Präsenz in den sozialen Medien, entwickelt, die von Steuerfreiheit und Prämien angezogen werden. Diese locken insbesondere deutsche Internetstars an, um dort zu leben und von dort aus ihre Tätigkeiten auszuüben. Doch es gibt dort auch viele deutsche Immobilieneigentümer.


Haufe Shop: Die Steuerberaterprüfung 2025
Die Steuerberaterprüfung 2025
Bild: Haufe Shop

Die Steuerberaterprüfung unterstützt bei der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie vermittelt in kompakter und verständlicher Form den gesamten Stoff der schriftlichen Prüfung. Zu jedem Rechtsgebiet gibt es Tipps zum Klausuren-Know-how, also zu Klausuraufbau, Klausurtechnik und -taktik.


FG Bremen 1 K 20/10 (3)
FG Bremen 1 K 20/10 (3)

  Entscheidungsstichwort (Thema) Verfassungsmäßigkeit der Treaty Override Regelung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG i. d. F. JStG 2007. keine Vorrangstellung eines DBA vor anderen Gesetzen  Leitsatz (redaktionell) 1. Ein im internationalen Flugverkehr bei ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren