Der ECOFIN-Rat hat am 7.12.2021 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14767-2021-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen SI-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über die im Bereich Steuerfragen verhandelt wird.

Trotz der anhaltenden Beeinträchtigungen infolge der COVID-19-Pandemie habe die SI-PRÄS die Beratungen über Schlüsseldossiers – einschließlich der Herausforderungen aufgrund der Digitalisierung der Wirtschaft, der Zukunft der MwSt-Sätze, der Überarbeitung des Verhaltenskodexes (Unternehmensbesteuerung) von 1997 und der Aktualisierungen der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke – fortgesetzt und im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Arbeiten zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie aufgenommen. Insbesondere habe der Rat mit Blick auf die Mehrwertsteuer

  • eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie in Bezug auf die MwSt-Sätze festgelegt (s.u.) und
  • die Richtlinie des Rates zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie in Bezug auf Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen im Hinblick auf Maßnahmen der EU im öffentlichen Interesse angenommen (vgl. UStB 2021, 302).

Die SI-PRÄS habe aufbauend auf den Ergebnissen der vorangegangenen Vorsitze weiter über die Gesetzgebungsdossiers im Bereich der Mehrwertsteuer beraten. Während der Amtszeit der SI-PRÄS haben dem Rat und/oder seinen Vorbereitungsgremien die unterschiedlich weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsdossiers zu folgenden MwSt-Fragen vorgelegen:

  • endgültiges MwSt-System (vgl. EU-UStB 2018, 87),
  • Reform der MwSt-Sätze (s.u.),
  • Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die Kommission zur Definition der Bedeutung der in einigen Bestimmungen der MwSt-Systemrichtlinie verwendeten Begriffe (vgl. EU-UStB 2021, 31) und
  • Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen im Hinblick auf Maßnahmen der EU im öffentlichen Interesse (vgl. UStB 2021, 302).

Zudem würden die Schlussfolgerungen des Rates vom 27.11.2020 zu einer fairen und wirksamen Besteuerung in Zeiten der Erholung von der Krise, zu steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und zu verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich in der EU und darüber hinaus auch die Antwort des Rates auf die Maßnahmen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern enthalten (vgl. EU-UStB 2021, 32).

Aus dem nachfolgenden Bericht der damaligen SI-PRÄS zu den einzelnen Dossiers ist Folgendes für den Bereich der Mehrwertsteuer darüber hinaus hervorzuheben:

Endgültiges MwSt-System: Die Mitgliedstaaten seien sich einig, dass das Dossier noch eine eingehende fachliche Prüfung erfordert, bevor die endgültigen politischen Entscheidungen getroffen werden. Wie der Rat bereits ausgeführt hat, bestehe die beste Vorgehensweise darin, den Schwerpunkt weiterhin auf die Kernelemente des Kommissionsvorschlags und die Prüfung von Möglichkeiten für begleitende Maßnahmen zu legen. Die eingehendere Arbeit am endgültigen MwSt-System solle fortgesetzt werden, wobei die Bemühungen um eine Verbesserung des derzeitigen MwSt-Systems weder verhindert noch verlangsamt werden sollten.

Reform der MwSt-Sätze: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratungen über die Stillhalteklausel habe die SI-PRÄS an Kompromisstexten gearbeitet, die den unterschiedlichen Ansichten der Ministerinnen und Minister Rechnung tragen. Sie habe sich um einen ausgewogenen Ansatz bemüht, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten gleichberechtigt Zugang zu den bestehenden Ausnahmeregelungen der anderen Mitgliedstaaten haben können, während gleichzeitig eine Zunahme von ermäßigten Sätzen und echten Steuerbefreiungen, die die Steuerbemessungsgrundlage aushöhlen könnten, verhindert wird. Was die Verfallsklausel anbelangt, so habe die SI-PRÄS den Großteil der Verfallsklauseln an den europäischen Grünen Deal angeglichen. Die Verfallsklausel für chemische Düngemittel und chemische Pestizide sei geringfügig angepasst worden, um den Bedenken einiger Mitgliedstaaten im Hinblick auf Kleinbauern Rechnung zu tragen. Die SI-PRÄS habe sich auch Zeit genommen, um Lösungen für die anderen technischen Fragen im Zusammenhang mit dem Wortlaut und dem Inhalt von Anhang III MwStSystRL (d.h. dem Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Sätze angewandt werden können) zu finden. Als Ergebnis der technischen Beratungen im Rahmen der informellen Videokonferenzen der Gruppe "Steuerfragen" vom 15.7.2022, 15.9.2022, 30.9.2022, 15.10.2022, 25.10.2022 und 18.11.2022 sowie der hochrangigen Gruppe vom 25.11.2021 habe die SI-PRÄS dem ECOFIN-Rat am 7.12.2021 einen Kompromisstext vorg...

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