Der ECOFIN-Rat hat am 17.6.2022 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10355-2022-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen FRA-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über die im Bereich Steuerfragen verhandelt wird.
Im Gefolge der COVID-19-Pandemie und im Zuge der Rückkehr zu Präsenzsitzungen der Vorbereitungsgremien des Rates habe die FRA-PRÄS die Arbeit an wichtigen Dossiers fortgesetzt, darunter die Umsetzung der zweiten Säule der Erklärung des inklusiven Rahmens der OECD über eine Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen infolge der Digitalisierung der Wirtschaft, die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie, die Zukunft der Mehrwertsteuer und Aktualisierungen der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke sowie die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen zu Steuerzwecken. Angesichts der Aggression der Russischen Föderation gegenüber der Ukraine unter Beteiligung der Republik Belarus habe die FRA-PRÄS auch Gespräche über die Verbesserung der Umsetzung restriktiver Maßnahmen der EU durch einen möglichen verstärkten Einsatz der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich und anderer Instrumente zur Durchsetzung von Steuervorschriften geführt. Insbesondere habe der Rat mit Blick auf die Mehrwertsteuer
- die Richtlinie des Rates zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie in Bezug auf die MwSt-Sätze angenommen (UStB 2022, 195) und
- Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung des MwSt-Pakets für den elektronischen Handel gebilligt (UStB 2022, 165).
Aufbauend auf den Fortschritten während der vorangegangenen PRÄS habe die FRA-PRÄS die Arbeiten im Bereich der Mehrwertsteuer fortgesetzt und dabei auch eine Bestandsaufnahme der Ergebnisse, insbesondere des Inkrafttretens des MwSt-Pakets für den elektronischen Handel, vorgenommen. Aus dem nachfolgenden Bericht der damaligen FRA-PRÄS zu den einzelnen Dossiers ist für den Bereich der Mehrwertsteuer darüber hinaus hervorzuheben:
Endgültiges MwSt-Paket: Die Mitgliedstaaten seien sich einig, dass das Dossier noch eine eingehende fachliche Prüfung erfordert, bevor die endgültigen politischen Entscheidungen getroffen werden. Wie der Rat bereits ausgeführt hat, bestehe die beste Vorgehensweise darin, den Schwerpunkt weiterhin auf die Kernelemente des Kommissionsvorschlags und die Prüfung von Möglichkeiten für begleitende Maßnahmen zu legen. Die eingehendere Arbeit am endgültigen MwSt-System solle fortgesetzt werden, wobei die Bemühungen um eine Verbesserung des derzeitigen MwSt-Systems weder verhindert noch verlangsamt werden sollten.
Richtlinienvorschlag zum Reverse-Charge-Verfahren: Der Vorschlag sei in der Gruppe "Steuerfragen" geprüft und dort allgemein begrüßt worden. Die Delegationen seien übereingekommen, den vorgeschlagenen Verlängerungszeitraum um ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2026, zu verlängern. Nach Stellungnahme des EWSA und des EP habe der Rat den Vorschlag auf seiner Tagung am 3.6.2022 angenommen (vgl. Abschn. 2).
Neunter Bericht der Kommission über Verfahren zur Registrierung, Erhebung und Kontrolle der Mehrwertsteuer: Die Kommission habe ihren neunten Bericht für den Zeitraum 2016–2019 (vgl. Abschn. 5) in der Sitzung der hochrangigen Gruppe vom 12.5.2022 vorgestellt, in der die Delegationen ihn zur Kenntnis nahmen.
Verwaltungszusammenarbeit mit Norwegen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer: Der Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen über die Änderung der Übereinkunft zwischen der EU und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer sowie die Verhandlungsrichtlinien seien vom Rat am 17.6.2022 angenommen worden (vgl. Abschn. 4).
Verwaltungszusammenarbeit mit anderen Nicht-EU-Ländern auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer: In der Sitzung der hochrangigen Gruppe vom 12.5.2022 habe die Kommission die Delegationen über folgende Themen unterrichtet:
- mehrwertsteuerbezogene Aspekte der Beratungen mit dem VK im Zusammenhang mit dem Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben;
- die Frühphase der Sondierungsgespräche mit den Behörden Australiens, Kanadas, Neuseelands und Japans im Hinblick auf mögliche weitere Arbeiten zur Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. Die Kommission habe mitgeteilt, dass diese Sondierungsgespräche mit Japan fortgesetzt werden, da die Kontakte mit Australien, Kanada und Neuseeland bislang zu keinen zu...