Der ECOFIN-Rat hat am 6.12.2022 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15506-2022-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen CZE-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über die im Bereich Steuerfragen verhandelt wird.
Die CZE-PRÄS habe die Arbeit an wichtigen Dossiers fortgesetzt, darunter die Umsetzung der zweiten Säule der Erklärung des inklusiven Rahmens der OECD über eine Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen infolge der Digitalisierung der Wirtschaft, die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie, die Eurovignetten-Richtlinie hinsichtlich Kraftfahrzeugsteuern, die Überarbeitung des Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) und Aktualisierungen der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, des Vorschlags zum Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen (DEBRA) sowie des Richtlinienvorschlags zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen zu Steuerzwecken. Der Bereich der Mehrwertsteuer stand offensichtlich damit nicht im Zentrum der Arbeiten oder es wurden keine – aus Sicht der CZE-PRÄS – berichtenswerte Ergebnisse erzielt. Auch aus dem nachfolgenden Bericht der damaligen CZE-PRÄS zu den einzelnen Dossiers sind die Ausführungen zum Bereich der Mehrwertsteuer eher übersichtlich:
Verwaltungszusammenarbeit mit anderen Nicht-EU-Ländern auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer: In der Sitzung der Gruppe "Steuerfragen" vom 15.9.2022 habe die Kommission die Delegationen über folgende Themen unterrichtet:
- die Verhandlungen (auf der Grundlage der Ermächtigung und der Verhandlungsrichtlinien, die vom Rat angenommen wurden) mit den norwegischen Behörden zur Änderung der Übereinkunft über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. Diese Verhandlungen wurden Ende September aufgenommen und sollen voraussichtlich Ende 2022 oder Anfang 2023 abgeschlossen sein;
- den Sachstand der Sondierungsgespräche mit den japanischen Behörden im Hinblick auf mögliche weitere Arbeiten zur Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, insbesondere bei der Betrugsbekämpfung im Bereich des elektronischen Handels und
- die Verhandlungen mit den Behörden der Volksrepublik China im Hinblick auf den Abschluss einer nicht verbindlichen Vereinbarung (des möglichen künftigen Rahmens für die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zwischen der EU und der Volksrepublik China). Die Kommission teilte mit, dass diese Verhandlungen noch immer ausgesetzt sind.
Programm "Fiscalis": Das Programm "Fiscalis" solle die Steuerbehörden dabei unterstützen, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu bekämpfen und die Steuererhebung zu verbessern. Mit der VO (EU) 2021/847 zur Aufstellung des Programms "Fiscalis" werde der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung durch Bestimmungen über die Einrichtung eines Begleitungs- und Bewertungsrahmens zu ergänzen. Die Kommission habe dem Rat im August 2022 einen entsprechenden delegierten Rechtsakt vorgelegt, und die Delegationen hätten keine Einwände gegen diesen delegierten Rechtsakt erhoben.
Beraterhinweis Der delegierte Rechtsakt wurde inzwischen erlassen (vgl. Abschn. 3).