Der ECOFIN-Rat hat am 21.6.2024 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11287-2024-INIT/de/pdf). Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen BEL-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über die im Bereich Steuerfragen verhandelt wird.
Die BEL-PRÄS habe die Arbeit an wichtigen Dossiers fortgesetzt, darunter die Vorschläge des Pakets "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter", der Vorschlag für schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER), die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie, der Vorschlag "Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung" (BEFIT), der Vorschlag über die Verrechnungspreisgestaltung, der Vorschlag über das hauptsitzbasierte Steuersystem, die Aktualisierung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke und der Vorschlag zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke. Die BEL-PRÄS habe ferner die Arbeit im Hinblick auf die Verhandlungen über die Zusammenarbeit in Steuerfragen bei den VN auf der Grundlage von Gesprächen zwischen den Mitgliedstaaten der EU aktiv fortgesetzt.
Insbesondere habe der Rat (hier wiedergegeben, soweit für die Mehrwertsteuer von Interesse)
- erhebliche Fortschritte bezüglich des Pakets "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" erzielt;
- einen gemeinsamen Standpunkt für die erste inhaltliche Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses zur Ausarbeitung des Mandats für ein Rahmenübereinkommen der VN über internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen festgelegt und
- die Unterzeichnung der Übereinkunft zur Änderung der Übereinkunft zwischen der EU und Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer genehmigt.
Die hochrangige Gruppe "Steuerfragen" habe eine erste allgemeine Aussprache über die Prioritäten im Bereich der Besteuerung für die nächste EU-Legislaturperiode geführt. In Bezug auf die Mehrwertsteuer hätten viele Delegationen ihre allgemeine Zufriedenheit mit den laufenden Arbeiten, auch im Lichte der Schlussfolgerungen des Rates von 2020 zu einer fairen und wirksamen Besteuerung in Zeiten der Erholung von der Krise, zu steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung und zu verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich in der EU und darüber hinaus geäußert. Einige Delegationen hätten darauf hingewiesen, dass die MwSt-Vorschriften im Tourismussektor und in Bezug auf Finanzdienstleistungen geändert werden müssen, und andere Delegationen hätten die bevorstehende Überarbeitung der VO (EU) Nr. 904/2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer begrüßt.
Aus dem nachfolgenden Bericht der damaligen BEL-PRÄS zu den einzelnen Dossiers ergibt sich zum Bereich der Mehrwertsteuer Folgendes:
Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter": Die BEL-PRÄS habe die Arbeit auf der Grundlage der Leitlinien des Rates fortgesetzt.
- Was die digitalen Meldepflichten und die elektronische Rechnungsstellung betrifft, so sei der Kommissionsvorschlag durch einen Rahmen auf nationaler Ebene ergänzt worden, der die Qualität der in den elektronischen Rechnungen enthaltenen Daten gewährleistet, wobei Flexibilität für die operative Umsetzung dieses Rahmens vorgesehen ist. Den Mitgliedstaaten sei auch die Möglichkeit eingeräumt worden, Kunden von der Datenbereitstellung auszunehmen. Die Frist für die Umsetzung des EU-internen Systems der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Meldepflichten sei um zweieinhalb Jahre verlängert (bis Juli 2030) worden, da dies mit erheblichen IT-Investitionen verbunden ist. Den Mitgliedstaaten, in denen bereits eine inländische transaktionsbasierte Meldepflicht besteht, werde mehr Zeit eingeräumt, um den Bestimmungen über inländische elektronische Rechnungsstellung und Meldepflichten nachzukommen.
- Was die Bestimmungen zur Plattformwirtschaft betrifft, sei die Begriffsbestimmung für "kurzfristige Vermietung von Unterkünften" angepasst worden, um den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, nationalen Besonderheiten bei der Besteuerung des Beherbergungssektors durch nationales Recht Rechnung zu tragen, da nicht in allen Mitgliedstaaten Wettbewerbsverzerrungen zwischen Plattformen und dem Hotelsektor auftreten. In diesem Zusammenhang sei die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten eingeführt worden, die Anwendung der Regelung des fiktiven Dienstleistungserbringers auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verhindern.
- Was die einzige MwSt-Registrierung betrifft, habe der Rat nicht alle von der Kommission vorgeschlagenen neuen Merkmale beibehalten. Die Ausweitung der Bestimmung über den "fiktiven Lieferer" (wobei Plattformen, die Transaktionen ermöglichen, anstelle der zugrunde liegenden Lieferer für die Erhebung der Mehrwertsteu...