1.

"RECHTSTRÄGER" bedeutet eine juristische Person oder ein Rechtsgebilde wie zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft, ein Trust oder eine Stiftung. Ein RECHTSTRÄGER ist ein verbundener RECHTSTRÄGER eines anderen RECHTSTRÄGERS, wenn einer der beiden RECHTSTRÄGER den anderen beherrscht oder die beiden RECHTSTRÄGER der gleichen Beherrschung unterliegen. Für diesen Zweck umfasst Beherrschung unmittelbares oder mittelbares Eigentum an mehr als 50 % der Stimmrechte und des Wertes eines RECHTSTRÄGERS. Bei einer mittelbaren Beteiligung wird die Erfüllung der Anforderung, dass mehr als 50 % des Eigentumsrechts am Kapital des anderen RECHTSTRÄGERS gehalten werden, durch Multiplikation der Beteiligungsquoten an den nachgeordneten Unternehmen ermittelt. Eine Person mit einer Stimmrechtsbeteiligung von mehr als 50 % gilt als Halter von 100 % der Stimmrechte.

 

2.

"STAATLICHER RECHTSTRÄGER" bedeutet die Regierung eines Mitgliedstaats oder anderen Staates, eine Gebietskörperschaft eines Mitgliedstaats oder anderen Staates (wobei es sich unter anderen um einen Gliedstaat, eine Provinz, einen Landkreis oder eine Gemeinde handeln kann) oder eine Behörde oder Einrichtung, die sich im Alleineigentum eines Mitgliedstaats oder anderen Staates oder einer oder mehrerer Gebietskörperschaften befindet (jeweils ein "STAATLICHER RECHTSTRÄGER").

 

3.

"STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER" bedeutet die von einem Mitgliedstaat ausgestellte Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen (oder die funktionale Entsprechung, wenn keine STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER vorhanden ist).

 

4.

"MEHRWERTSTEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER" bedeutet die eindeutige Nummer zur Identifizierung eines Steuerpflichtigen oder einer nichtsteuerpflichtigen juristischen Person, der/die zu Mehrwertsteuerzwecken registriert ist.

 

5.

"HAUPTANSCHRIFT" bedeutet die Anschrift des Hauptwohnsitzes eines VERKÄUFERS, wenn dieser eine natürliche Person ist, sowie die Anschrift des eingetragenen Sitzes eines VERKÄUFERS, wenn dieser ein RECHTSTRÄGER ist.

 

6.

"MELDEZEITRAUM" bedeutet das Kalenderjahr, für das die Meldung gemäß Abschnitt III abgeschlossen wird.

 

7.

"INSERIERTE IMMOBILIENEINHEIT" bedeutet alle unbeweglichen Vermögen, die sich an derselben Postanschrift befinden, im Eigentum desselben Eigentümers stehen und von demselben VERKÄUFER auf einer PLATTFORM zur Miete angeboten werden.

 

8.

"KENNUNG DES FINANZKONTOS" bedeutet die eindeutige, dem PLATTFORMBETREIBER zur Verfügung stehende Kennnummer oder Referenz des Bankkontos oder eines ähnlichen Zahlungsdienstkontos, auf das die VERGÜTUNG gezahlt oder gutgeschrieben wird.

 

9.

"WAREN" bedeutet jeglichen körperlichen Gegenstand.

 

10.

[1]"IDENTIFIZIERUNGSDIENST" bedeutet ein elektronisches Verfahren, das ein Mitgliedstaat oder die Union einem MELDENDEN PLATTFORMBETREIBER zur Feststellung der Identität und der steuerlichen Ansässigkeit eines VERKÄUFERS unentgeltlich zur Verfügung stellt.

[1] Angefügt durch Richtlinie (EU) 2023/2226. Inkrafttreten am 13.11.2023. Anzuwenden ab dem 1.1.2026.

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