Bei dem sog. Rückhalt im Konzern handelt es sich um eine Besonderheit bei Finanzierung von Konzerngesellschaften, wie sie nur bei diesen auftreten können. Daher ist die Frage, wie der Rückhalt im Konzern steuerlich zu beurteilen ist, im Wesentlichen eine Frage der Verrechnungspreisfindung. Dabei geht es um die Ermittlung des angemessenen Zinssatzes für derartige Konzerndarlehen, aber auch um die Behandlung von steuerlichen Verlusten aus dieser Darlehensbeziehung beim Darlehensgeber.

Der Rückhalt im Konzern ist nicht gesetzlich geregelt. Auch die Regelungen zu Verrechnungspreisen enthalten keine ausdrückliche Regelung. Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung haben teilweise unterschiedliche Auffassungen zu der korrekten Berücksichtigung. Klarheit lediglich in Einzelfällen wird durch einzelne Urteile des BFH für die Praxis geschaffen.

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