Jean Bramburger-Schwirkslies, Michele Schwirkslies
Durch ein Hochwasser sind Büromaschinen von Herrn Huber so beschädigt worden, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Herr Huber hat neue Geräte für 20.000 EUR zuzüglich 3.800 EUR (19 %) Umsatzsteuer gekauft. Die Büromaschinen hatten noch einen Buchwert von 6.000 EUR. Die Versicherung hat einen Betrag von 10.000 EUR erstattet. Die stillen Reserven, die durch die Zahlung der Versicherung aufgedeckt wurden, können steuerlich auf die Anschaffungskosten der neuen Büromaschinen übertragen werden. Die Abwicklung sieht wie folgt aus:
Buchwert der Büromaschinen |
6.000 EUR |
Erstattung der Versicherung |
10.000 EUR |
aufgedeckte stille Reserven |
4.000 EUR |
Anschaffung neuer Büromaschinen |
20.000 EUR |
abzüglich stiller Reserven |
4.000 EUR |
Bemessungsgrundlage für die Abschreibung der neuen Büromaschinen = |
16.000 EUR |
Buchungsvorschlag: Abschreibung der zerstörten Maschine
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4840/6230 |
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen |
6.000 |
0400/0630 |
Betriebsausstattung |
6.000 |
Buchungsvorschlag: Kauf des Ersatzwirtschaftsguts
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0400/0630 |
Betriebsausstattung |
20.000 |
|
|
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
3.800 |
1200/1800 |
Bank |
23.800 |
Buchungsvorschlag: Erstattung der Versicherung
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
10.000 |
2742/4970 |
Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen |
6.000 |
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|
|
0400/0630 |
Betriebsausstattung |
4.000 |
Wenn die Erstattung vor der Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts erfolgt, darf in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven eine steuerfreie Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist. Das gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung (Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung). Die Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch fortgeführt werden, wenn der Unternehmer seine Gewinnermittlungsart wechselt. Die Nachholung der Rücklage für Ersatzbeschaffung in einem späteren Wirtschaftsjahr ist nicht zulässig. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, die stillen Reserven in eine Rücklage einzustellen, damit eine zukünftige Ersatzbeschaffung begünstigt wird.